Hausratsversicherung - Erstattungshöhe - Fristen - Zustimmung zur Regulation

7. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Micky123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausratsversicherung - Erstattungshöhe - Fristen - Zustimmung zur Regulation

Mensch A hat bei der Hausratsversicherung H eine Hausratsversicherung zum Neuwert.

Durch einen Leitungswasserschaden sind mehrere Küchenelemnte beschädigt. Einen Ersatz gibt es nicht mehr zu kaufen, weil sich die Sockelhöhen, Korpushöhen und Fronten der alten Küchen nicht mehr im Programm des Herstellers sind.

Die Hausratsversicherung hatte telefonisch A mitgeteilt, dass nur die tatsächlich beschädigten Elemente von der Versicherung ersetzt werden. Daraufhin hatte A nur die tatsächlich beschädigten Elemente auf seiner Schadenliste aufgeführt. Lediglich als Hinweis hatte A geschrieben, dass er nur diese aufführe, weil er davon ausgehe, dass nur diese ersetzt werden. Das er diese Information von der Hausratsversicherung selbst bekommen habe, hatte er nicht dazu geschrieben.

Heute erfährt A, dass diese Aussage nicht korrekt sei und er Anspruch auf eine vollständig neue Küche hätte - so dass die Sockelhöhen, Korpushöhen und Fronten zueiander passen.

Die Hausratsversicherung hatte A auch heute geschrieben, dass sie die in der Schadenliste aufgeführen Elemente übernimmt und das Geld hierfür überweist.

Meine Fragen: 1) Kann A noch weitere Schäden (also die gesamte Küche, weil es keinen passenden Teilersatz gibt) geltend machen?
2) Wenn ja, was hat A zu beachten? Muss A der Versicherung schreiben, dass A sich geirrt hatte bei der Schadenaufstellung?
3) Stimmt es tatsächlich, dass mehr als die tatsächlichen beschädigten Elemente ersetzt werden, sofern zwischenzeitlich die alten Sockelhöhen, Korpushöhen und Fronten erhältlich sind?

Vielen Dank für Rückmeldungen / Hinweise

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1515x hilfreich)

All Ihre Fragen sollten Sie einfach mal in Ruhe mit der Versicherung klären. Direkt. Da braucht es dieses Forum nicht. Nur Mut, Sie können das!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Micky123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
All Ihre Fragen sollten Sie einfach mal in Ruhe mit der Versicherung klären. Direkt. Da braucht es dieses Forum nicht. Nur Mut, Sie können das!


Vielen Dank für den Zuspruch.

Nach aktuellem Wissensstand hat die Versicherung im oben beschriebenen Sachverhalt wohl eine nicht korrekte und ein für den Versicherungsnehmer nachteilige Aussage getroffen.

Das ist keine gute Basis für ein vertrauensvolles Gespräch. Genau deswegen wurde die Fragestellung hier gepostet um eine abstrakte rechtliche Einschätzung zum Sachverhalt zu erhalten.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Micky123123):
Nach aktuellem Wissensstand hat die Versicherung im oben beschriebenen Sachverhalt wohl eine nicht korrekte und ein für den Versicherungsnehmer nachteilige Aussage getroffen.
Leider passiert das häufig bei Telefongesprächen.
Zitat (von Micky123123):
um eine abstrakte rechtliche Einschätzung
In diesem Forum hier könnte man Meinungen austauschen und darüber diskutieren. Rechtliche Einschätzung könnte uU jemand nach Kenntnis der Versicherungsbedingungen und des genauen Wortlautes der Schreiben geben.
Zitat (von Micky123123):
Heute erfährt A,
Telefonisch, schriftlich, von der Versicherung?

Man kann unabhängig davon aber schriftlich gem. 1) weitere Schäden geltend machen.
Die Versicherung wird vermutlich antworten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Micky123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Telefonisch, schriftlich, von der Versicherung?

Man kann unabhängig davon aber schriftlich gem. 1) weitere Schäden geltend machen.
Die Versicherung wird vermutlich antworten.


Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, dass man weitere Schäden nach der Schadenmeldung einreichen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Micky123123):
Heute erfährt A, dass diese Aussage nicht korrekt sei und er Anspruch auf eine vollständig neue Küche hätte - so dass die Sockelhöhen, Korpushöhen und Fronten zueiander passen.

Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?



Zitat (von Micky123123):
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, dass man weitere Schäden nach der Schadenmeldung einreichen kann?

Das könnte sich Mansch A erschließen, wenn er die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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