Mensch A hat bei der Hausratsversicherung H eine Hausratsversicherung zum Neuwert.
Durch einen Leitungswasserschaden sind mehrere Küchenelemnte beschädigt. Einen Ersatz gibt es nicht mehr zu kaufen, weil sich die Sockelhöhen, Korpushöhen und Fronten der alten Küchen nicht mehr im Programm des Herstellers sind.
Die Hausratsversicherung hatte telefonisch A mitgeteilt, dass nur die tatsächlich beschädigten Elemente von der Versicherung ersetzt werden. Daraufhin hatte A nur die tatsächlich beschädigten Elemente auf seiner Schadenliste aufgeführt. Lediglich als Hinweis hatte A geschrieben, dass er nur diese aufführe, weil er davon ausgehe, dass nur diese ersetzt werden. Das er diese Information von der Hausratsversicherung selbst bekommen habe, hatte er nicht dazu geschrieben.
Heute erfährt A, dass diese Aussage nicht korrekt sei und er Anspruch auf eine vollständig neue Küche hätte - so dass die Sockelhöhen, Korpushöhen und Fronten zueiander passen.
Die Hausratsversicherung hatte A auch heute geschrieben, dass sie die in der Schadenliste aufgeführen Elemente übernimmt und das Geld hierfür überweist.
Meine Fragen: 1) Kann A noch weitere Schäden (also die gesamte Küche, weil es keinen passenden Teilersatz gibt) geltend machen?
2) Wenn ja, was hat A zu beachten? Muss A der Versicherung schreiben, dass A sich geirrt hatte bei der Schadenaufstellung?
3) Stimmt es tatsächlich, dass mehr als die tatsächlichen beschädigten Elemente ersetzt werden, sofern zwischenzeitlich die alten Sockelhöhen, Korpushöhen und Fronten erhältlich sind?
Vielen Dank für Rückmeldungen / Hinweise
Hausratsversicherung - Erstattungshöhe - Fristen - Zustimmung zur Regulation
7. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2023 | 14:10
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausratsversicherung - Erstattungshöhe - Fristen - Zustimmung zur Regulation
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#1
Antwort vom 7. Januar 2023 | 16:44
Von
Status: Senior-Partner (6400 Beiträge, 1374x hilfreich)
All Ihre Fragen sollten Sie einfach mal in Ruhe mit der Versicherung klären. Direkt. Da braucht es dieses Forum nicht. Nur Mut, Sie können das!
#2
Antwort vom 7. Januar 2023 | 17:02
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAll Ihre Fragen sollten Sie einfach mal in Ruhe mit der Versicherung klären. Direkt. Da braucht es dieses Forum nicht. Nur Mut, Sie können das! :
Vielen Dank für den Zuspruch.
Nach aktuellem Wissensstand hat die Versicherung im oben beschriebenen Sachverhalt wohl eine nicht korrekte und ein für den Versicherungsnehmer nachteilige Aussage getroffen.
Das ist keine gute Basis für ein vertrauensvolles Gespräch. Genau deswegen wurde die Fragestellung hier gepostet um eine abstrakte rechtliche Einschätzung zum Sachverhalt zu erhalten.
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#3
Antwort vom 7. Januar 2023 | 19:14
Von
Status: Unbeschreiblich (30396 Beiträge, 5437x hilfreich)
Leider passiert das häufig bei Telefongesprächen.ZitatNach aktuellem Wissensstand hat die Versicherung im oben beschriebenen Sachverhalt wohl eine nicht korrekte und ein für den Versicherungsnehmer nachteilige Aussage getroffen. :
In diesem Forum hier könnte man Meinungen austauschen und darüber diskutieren. Rechtliche Einschätzung könnte uU jemand nach Kenntnis der Versicherungsbedingungen und des genauen Wortlautes der Schreiben geben.Zitatum eine abstrakte rechtliche Einschätzung :
Telefonisch, schriftlich, von der Versicherung?ZitatHeute erfährt A, :
Man kann unabhängig davon aber schriftlich gem. 1) weitere Schäden geltend machen.
Die Versicherung wird vermutlich antworten.
#4
Antwort vom 7. Januar 2023 | 20:17
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatTelefonisch, schriftlich, von der Versicherung? :
Man kann unabhängig davon aber schriftlich gem. 1) weitere Schäden geltend machen.
Die Versicherung wird vermutlich antworten.
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, dass man weitere Schäden nach der Schadenmeldung einreichen kann?
#5
Antwort vom 7. Januar 2023 | 20:42
Von
Status: Unbeschreiblich (116107 Beiträge, 39209x hilfreich)
ZitatHeute erfährt A, dass diese Aussage nicht korrekt sei und er Anspruch auf eine vollständig neue Küche hätte - so dass die Sockelhöhen, Korpushöhen und Fronten zueiander passen. :
Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?
ZitatGibt es dazu eine Rechtsgrundlage, dass man weitere Schäden nach der Schadenmeldung einreichen kann? :
Das könnte sich Mansch A erschließen, wenn er die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
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