Hausratsversicherung - Wie wird der Schaden beglichen?

10. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
baoweirjwo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausratsversicherung - Wie wird der Schaden beglichen?

Ich frage hier eher nach den praktischen Erfahrungen mit einer Hausratsversicherung. Nehmen wir an, es wäre ein bescheidener Hausrat, vom Wert her im unteren Bereich, vorhanden. In der Wohnung gebe es aufgrund einen Brands einen Schaden, bei dem die Einrichtung in einem Zimmer komplett zerstört wird. Was ist mit dem vielen Kleinkram? Muss man diesen komplett auflisten? Per Rechnung/Kassenbon den Wert nachweisen oder gibt es bei solchen Versicherungen pauschalen? Wird alles abgelehnt, dessen Wert man nicht beweisen kann? Auch der ganze Kleinkram geht ja in die Tausende, wenn man vom Neuwert ausgeht. Wie arbeiten solche Versicherungen? Die Vertragsbedingungen wären die für solche Versicherungen üblichen...

-- Editiert von baoweirjwo am 10.03.2020 12:03

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
bescheidener Hausrat,

Zitat:
Einrichtung in einem Zimmer komplett zerstört wird.

Zitat:
der ganze Kleinkram geht ja in die Tausende,


Ja klar, paar Gucci Täschchen, paar Breitlings, bescheidener Kleinkram halt...

Versicherungen haben klare Regulierungsrichtlinien, je höher der Schaden, desto mehr Nachweise wollen sie sehen.
Kleinschaden (vielleicht 1000-2000€) wird meist mit einfachen Nachweisen reguliert, wenn alles stimmig ist.
Danach kommt der Regulierer, das ist schon sehr individuell, je mehr Nachweise, desto besser, ansonsten wird verhandelt, damit beide Seiten einen Abschluss hinbekommen.
Außerdem haben Versicherungen auch jede Menge Gutachter an der Hand, die bei Wertbestimmungen behilflich sind.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von baoweirjwo):
Wie arbeiten solche Versicherungen?


Üblich, weil es der Vereinfachung dient, ist der Vergleich der Vers.Summe mit den qm².
Der letzte mir bekannte Wert (ist schon einige Jahre her) war 1000 € je m², dann wird von keiner Unterversicherung ausgegangen und es reicht die verbrannten Gegenstände mit dem vermutlichen Neuanschaffungswert in Tabellenform aufzulisten.

Besteht der Verdacht einer Unterversicherung werden ggf. konkretere Nachweise gefordert; dies hängt dann aber vom Einzelfall ab.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Üblich, weil es der Vereinfachung dient, ist der Vergleich der Vers.Summe mit den qm².
Der letzte mir bekannte Wert (ist schon einige Jahre her) war 1000 € je m², dann wird von keiner Unterversicherung ausgegangen und es reicht die verbrannten Gegenstände mit dem vermutlichen Neuanschaffungswert in Tabellenform aufzulisten.

Besteht der Verdacht einer Unterversicherung werden ggf. konkretere Nachweise gefordert; dies hängt dann aber vom Einzelfall ab.


Das ist so nicht ganz richtig und sollte m.E. kurz klargestellt werden.

Das, was hier von Berry beschreibt ist eine Mindestdeckungssumme je qm zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wenn diese erreicht ist, dann verzichtet die Versicherung auf eine Einrede der Unterversicherung sondern ersetzt nachgewiesene Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Unterversicherung bedeutet:
Nehmen wir an alles an Hausrat sei 50T€ Wert, die Gesamtsumme der Versicherung aber nur 25T€. Jetzt kommt es zu einem Schaden von 10T€. Bei bestehender Unterversicherung geht die Versicherung hin und sagt: Das war vorher alles 50T wert aber nur zu 25T versichert. Also war jeder einzelne Gegenstand nur zu 50% versichert, dass heißt bei 10T Schaden werden dann auch nur 5T ersetzt.
Da Teilschäden der "Normalfall" sind, ist es m.E. nach essentiell die Unterversicherungsgrenzen einzuhalten und sich nicht die 10€ zu sparen.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Versicherung im Schadensfall mal eben die Summe "locker" macht. Man muss - wie #2 richtig beschrieben hat - den Schaden glaubhaft belegen. Dabei steigen - vereinfacht - die Anforderungen mit dem Schaden den man geltend macht.
Nicht umsonst empfehlen Verbraucherinstitutionen eigentlich von Zeit zu Zeit seinen Hausrat zu inventarisieren.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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