Ich bin Lehrerinund wurde in der Schule bestohlen. Dabei gab ich der Polizei folgendes zu Protokoll:
"Sachverhalt
Diebstahl aus Schulschreibtisch
Für die Klassenfotos der Erstklässler musste ich als Klassenlehrerin das Geld einsammeln. Dazu habe ich das Geld von 18 Schülern (insgesamt 18 x 18€) in einem abschließbaren Fach in meinem Schulschreibtisch im Klassenraum aufbewahrt. Am Mo, 08.11.2010 habe ich das Fach bewusst das letzte mal geöffnet und das Geld war noch da. Es lag in mehreren flachen Umschlägen unter einem gefüllten Karton (Deckel eines Kopierpapierkartons) und war ohne Durchsuchen selbst bei geöffnetem Zustand nicht erkennbar. Ein Geldbeutelchen lag in dem Karton. Am Mittwoch, 10.11.2010 war ich das nächste mal an dem Fach. Es war unversehrt verschlossen, aber das Geld, das unterhalb des Kartons lag (17 x 18 € = 308€), war nicht mehr da. Das Beutelchen mit den 18 €, was im Karton lag, war noch da.
Der Klassenraum ist, wenn niemand darin ist, immer verschlossen. Auch in den Pausen.
Der Täter bzw. die Täterin muss über Schlüssel sowohl zum Klassenraum als auch zum Schreibtisch verfügen bzw. an diese gelangt sein, da keinerlei Beschädigung vorliegt."
Den gleichen Sachverhalt meldete ich auch meiner Hausratsversicherung, die folgendermaßen reagierte:
"Im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages liegt ein Einbruchdiebstahl vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlässel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt.
Im vorliegenden Fall wurden keine Einbruchspuren festgestellt. Es handelt sich daher um einen einfachen Diebstahl, der bedingungsgemäß nicht versichert ist."
Darauf habe ich Ende Dezember folgendes geantwortet (per Einwurfeinschreiben):
"Ich kann Ihrer Argumentation jedoch nicht folgen.
Sie schreiben, dass Einbruchdiebstahl vorläge, wenn ein Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt.
Desweiteren schreiben Sie, dass keine Einbruchspuren festgestellt wurden.
Das stimmt alles. Aber deswegen handelt es sich nicht um einen von Ihnen als „einfachen Diebstahl" bezeichneten Vorgang.
Vielmehr handelt es sich um einen Diebstahl aus einem abgeschlossenen Möbel innerhalb eines Gebäudes, wobei der Täter zur Ausführung der Tat falsche Schlüssel benutzt hat.
Dieser Fall ist bedingungsgemäß versichert (siehe Versicherungsbedingen BOXplus Standard, besondere Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung, Abschnitt E „Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl ausgeschlossenen Behältnissen?")."
Seit dem stellt sich die Versicherung seit nun mehr gut 2 Monaten tot und reagiert nicht.
Was kann ich tun?
-----------------
""
Hausratsversicherung will nicht leisten
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



..und die hausratsversicherung kommt ernsthaft für einen Einbruch in das Dienstgebäude auf... wenn es ein einbruch gewesen wäre?
-----------------
""
Nach Ihren Bedingungen müsste sie bei Entwendung unter den von mir genannten Parametern in jedwedem Gebäude zahlen.
Diese OnTour-Klauseln waren die Bedingungen, weswegen ich sie abgeschlossen habe (nicht weil ich dachte, am Arbeitsplatz beklaut zu werden, sondern, weil wir im Urlaub unseres kompletten Gepäcks erleichert wurden und ich das nicht noch einmal erleben wollte).
Leider war diese Anmerkung noch keine inhaltliche Hilfe, vielleict hat da wer einen anderen Tipp oder erkennt, was ich vielleicht falsch argumentiert habe. Nur denke ich, wenn ich falsch argumentiert hätte, dann hätten sie sich gemeldet!
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
... es wäre vielleicht noch denkbar, dass die davo ausgehen, dassmit nem "echten" Schlüssel, wie etwa generalschlüssel oder so aufgeschlossen worden ist...nur so als gedankenspiel..
wenn die nicht reagieren... muss man wohl klagen auf zahlung beim AMtsgericht,, denke ich
-----------------
""
Falscher Schlässel bedeutet bei der Versicherung nach eigener Definition schon ein unberechtigt genutzter Schlüssel.
Und jedes Öffnen meines Pultes, was ich nicht selermache bzw. veranlasse ist unberechtigt, natürlich auch das, wenn man mich beklaut.
-----------------
""
das stimmt wohl...
noch einmal schreiben und um antwort bitten ... und ne frist setzen..? oder willste nicht wirklich klagen?
-----------------
""
Ich mag zwar mein Recht haben, aber wegen sowas wollte ich nicht gleich mit dem Anwalt kommen bzw. direkt klagen. (Auch wenn das Geld echt weh tut!)
Sollte ich noch mal an mein Schreiben vom ... erinnern und mit einer Frist von 2 Wochen um Stellungnahme (oder gleich Regelung ?) bitten, da ich andernfalls rechtliche Schritte einleiten werde?
-----------------
""
so denke ich das... vorm Amtsgericht braucht man auch nich unbedingt nen anwalt....
-----------------
""
Selten so dumme Ratschläge gelesen! Sorry, aber das musste raus.
Zum Thema:
Ich konnte im Internet weder die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen noch die besonderen Bedingungen für die OnTour-Zusatzversicherung ausfindig machen, was eine Einschätzung nicht einfacher macht.
Mich würde interessieren wie der Einbruchdiebstahl und der einfache Diebstahl in den Bedingungen definiert ist. Ein "falscher Schlüssel" könnte ein ohne Erlaubnis angefertigtes Dublikat sein, das würde auch die fehlenden Einbruchsspuren erklären.
Die Argumentationskette mit dem Diebstahl aus geschlossenen Behältnissen erschließt sich mir nicht ganz, ich sehe eine Schublade nicht als Behältnis an. Aber auch hier ist natürlich relevanter was genau in den Versicherungsbedingungen steht.
Grüße
-----------------
""
Hallo Sven,
Versicherungsunternehmen ist die DBV, damals noch DBV-Winterthur (falls man das hier sagen darf), der Tarif heißt BOXplus Standard plus OnTour-Zusatz.
Es handelt sich nicht um eine Schublade, aus der etwas gestohlen wurde, sondern ein großes Fach eines Schulschreibtischs, das mit einem Schloss, was verschlossen war.
Ich hoffe, das hilft weiter.
-----------------
""
Die VErsicherungsbedingungen habe ich auch nicht gefunden, aber wenn die beworbenen Tarife noch immmer die gleichen sind, ist bei on Tour der einfache Diebstahl von Bargeld nicht versichert. Die andere Art des Diebstahls in der tabellarischen Darstellung heißt "Aufbruchdiebstahl". Deshalb suchen die wohl auch nach solchen Spuren. Wenn sich das Behältnis auf normalem Weg öffnen lässt.. und wieder verschließen lässt - du hast es ja verschlossen vorgefunden - spricht einiges dafür, dass die Versicherung von keinem Aufbruchdiebstahl ausgeht. ABer wie gesagt, dass ist die werbeübersicht und sind nicht die versicherungsbedingungen
-----------------
""
quote:
wobei der Täter zur Ausführung der Tat falsche Schlüssel benutzt hat.
Mit welchen Beweisen wurde diese Behauptung denn gefestigt?
Da wird die Versicherung wohl drauf warten?
Denn im polizeilichen Protokoll fanden diese ja noch keine Erwähnung:
quote:
Der Täter bzw. die Täterin muss über Schlüssel sowohl zum Klassenraum als auch zum Schreibtisch verfügen bzw. an diese gelangt sein, da keinerlei Beschädigung vorliegt."
Im Gegenteil, hier wird ja noch ausgesagt, das der Täter über echte Schlüssel verfügt bzw. sich diese 'geborgt' hat.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten