Hausratversicherung Versicherungssumme einfach erhöht

29. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)
Hausratversicherung Versicherungssumme einfach erhöht

Hallo,
A bekommt einen Brief indem die Versicherungssumme der Hausratversicherung einfach erhöht wurde. A wollte sein Sonderkündigungrecht in Anspruch nehmen, aber das greift hier nicht, so der Ansprechpartner der Versicherung. Ich kann nur der Versicherungssumme widersprechen, A muß aber in der Versicherung bleiben. Das hat A sehr geärgert, wieso wird die Summe überhaupt hoch gesetzt.....er hat A eine sehr merkwürdige Erklärung gegeben.

A hat jetzt mal gegoogelt. Ist wohl so erlaubt. Na ja, dann wird A ein weiteres Jahr bleiben müssen

Danke



-- Editiert von September1 am 29.11.2018 13:37

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von September1):
indem die Versicherungssumme der Hausratversicherung einfach erhöht wurde.

Und das Problem daran ist jetzt welches genau?



Zitat (von September1):
er hat A eine sehr merkwürdige Erklärung gegeben.

Und welche?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Es ist durchaus üblich, dass bei Hausratsversicherungen eine sogenannte Dynamisierung mit abgeschlossen wird, d.h. die Versicherungssumme steigt jedes Jahr um x %.
Eine Hausratsversicherung deckt ja im Schadensfall die Neuanschaffung von Hausrat ab. Und es gibt Preissteigerungen, d.h. Neuanschaffungen werden langsam aber sicher teurer. Deshalb ist es sinnvoll, die Versicherungssumme jedes Jahr zumindest um so viel stigen zu lassen, wie es der allgemeinen Teuerungsrate entspricht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31940 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von September1):
Na ja, dann wird A ein weiteres Jahr bleiben müssen
A soll seinen V-Vertrag genau lesen, er kann ggfls. der vereinbarten Dynamisierung innerhalb 6 Wochen nach der Information widersprechen und sollte dann die Kündigungsfrist nicht verpassen, falls A trotzdem wechseln will.
Ob A es für sinnvoll hält, den evtl. alten Plunder jährlich teurer zu versichern, muss A ganz allein entscheiden.
Zum Glück und in aller Regel passieren große Schäden recht selten.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ob A es für sinnvoll hält, den evtl. alten Plunder jährlich teurer zu versichern, muss A ganz allein entscheiden.


Da eine Hausrat in der Regel eine Neuwertversicherung ist, ist es recht irrelevant wie alt der Plunder ist, der in der Bude steht.

Zitat (von Anami):
Zum Glück und in aller Regel passieren große Schäden recht selten.


Auch bei kleinen Schäden leistet die Versicherung bei Unterversicherung nicht voll, von daher macht es durchaus Sinn zumindest die Teuerungsrate in die Versicherungssumme einfließen zu lassen.

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#6
 Von 
September1
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 81x hilfreich)

A hat die Versicherungssumme zurück setzen lassen und kündigt dann im regulären Zeitraum.

;)

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
A hat die Versicherungssumme zurück setzen lassen und kündigt dann im regulären Zeitraum.


Dann sollte A sich aber zuvor eine Hausratversicherung suchen, die eine derartige Klausel nicht beinhaltet. Jedenfalls wenn der Vertrag einen Unterversicherungsverzicht beinhalten soll, dann dürfte es schwierig bis unmöglich sein, ein entsprechendes Angebot zu finden.

Wenn die Versicherung keinen Unterversicherungsverzicht beinhalten soll, dann muss sich A selbst darum kümmern, dass er die Versicherungssumme der Inflation anpasst. Außerdem muss er im Schadenfall dann damit rechnen, dass die Versicherung mit der Behauptung, A sei unterversichert den Schaden nicht vollständig zahlt.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31940 Beiträge, 5625x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
macht es durchaus Sinn zumindest die Teuerungsrate in die Versicherungssumme einfließen zu lassen.
Sorry, das sehe ich gar nicht so. Aber es ist klar, dass wir hier immer von *im Schadensfalle* ausgehen. Eben das Leben und Wirken von Versicherungen...

Es macht durchaus Sinn für den TE, sich seinen Hausrat (also den Versicherungs-Wert) und die versicherten Gefahren genauer anzuschauen, evtl. eine mögliche Selbstbeteiligung gering zu halten...

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