Hallo zusammen,
wir haben im September 2022 einen Fahrraddiebstahl bei unserer Hausratversicherung gemeldet. Am 14. Oktober hat die Versicherung die polizeiliche Ermittlungsakte bei der Polizei angefordert. Wir warten also nun schon mehr als drei Monate darauf, dass sich irgendetwas tut.
Darf die Versicherung das solange aussetzen? Gibt es hier keine Fristen?
Ich finde leider keine zufriedenstellenden Antworten zu genau diesem Szenario.
Vielen Dank schonmal!
Hausratversicherung - Wartezeit
24. Januar 2023
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Frage vom 24. Januar 2023 | 13:16
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausratversicherung - Wartezeit
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#1
Antwort vom 24. Januar 2023 | 22:59
Von
Status: Junior-Partner (5125 Beiträge, 1198x hilfreich)
ZitatDarf die Versicherung das solange aussetzen? Gibt es hier keine Fristen? :
Hat man sich denn selber mal bei der Versicherung gemeldet und den Sachstand erfragt?
#2
Antwort vom 24. Januar 2023 | 23:29
Von
Status: Unbeschreiblich (107725 Beiträge, 38058x hilfreich)
ZitatDarf die Versicherung das solange aussetzen? :
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
Grundsätzlich hat die Versicherung das Recht die Akte einzusehen.
-- Editiert von User am 24. Januar 2023 23:29
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#3
Antwort vom 28. Januar 2023 | 13:18
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHat man sich denn selber mal bei der Versicherung gemeldet und den Sachstand erfragt? :
Wir haben immer wieder nachgefragt und immer dieselbe Antwort erhalten. Anfang Januar hieß es dann, sie bräuchten noch einen Negativbescheid vom Fundbüro und unsere Bankverbindung. Da dachten wir dann schon, das Geld würde jetzt endlich kommen. Aber beim nächsten Nachfragen nach zwei Wochen hieß es dann wieder, dass sie die Ermittlungsakte noch nicht haben...
ZitatDas könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. :
Ich finde beispielsweise folgendes: Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Könnten wir also eine Abschlagszahlung einfordern? Wäre das sinnvoll?
Viele Grüße
#4
Antwort vom 28. Januar 2023 | 14:17
Von
Status: Unbeschreiblich (107725 Beiträge, 38058x hilfreich)
ZitatKönnten wir also eine Abschlagszahlung einfordern? Wäre das sinnvoll? :
Ich würde es versuchen.
Allerdings ahne ich die Antwort der Versicherung schon voraus: " ... da mangels Einsicht in die Akte der Betrag der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist nicht feststeht, kann keine Abschlagszahlung erfolgen..."
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