Hausratversicherung

12. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
chris_74
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)
Hausratversicherung

Hallo zusammen,
im November 2005 wurde in meinen Keller eingebrochen und Gegenstände entwendet. Anzeige bei der Polizei und Meldung an die Versicherung erfolgte unverzüglich.
Im Dezember 2005 und auf Anfrage im März 2006 erhielt ich die Mitteilung, dass die Ermittlungsakte abgefordert wurde und erst nach Vorliegen der Akte eine abschließende Bearbeitung erfolgen kann. Weitere Informationen habe ich nicht erhalten.
Meine anschließenden Nachfragen jeweils ca. nach 4 Wochen wurden von der Versicherung nicht beantwortet.

Habe ich irgendwelche Möglichkeiten als Versicherungsnehmer gegenüber der Versicherung den Vorgang zu beschleunigen bzw. die Regulierung endlich herbeizuführen?
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

die frage hab ich doch schonmal irgendwo gelesen :)

spätestens nach 4 wochen können abschläge verlangt werden, wenn der versicherunsfall dem grunde und der höhe nach feststeht.

gilt aber nicht wenn berechtigte zweifel bestehen oder sogar gegen den VN selbst ermittelt wird.

also, wenn es überhaupt keine reaktion gibt frist setzen. somit kommt der VR in verzug und muss reagieren, zumindest um den verzug zu hemmen.

viel erfolg

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