Hausratversicherung gekündigt

12. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
wagnerma
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausratversicherung gekündigt

Hallo Zusammen,

ich hatte 2009 eine Hausratversicherung gekündigt da ich mit meiner Freundin zusammengezogen bin. Aus kostengründen haben wir uns für ihre Versicherung für die gemeinsame Wohnung entschieden.

Ich hatte die Kündigung als "außerordentliche Kündigung" versand. Eine Rückmeldung bekam ich nicht - verlor das durch den Umzug aber auch aus den Augen.

Jetzt erhielt ich eine Rechnung für das Jahr 2010. Dabei stellte sich heraus, das die Ablehnungsschreiben für die Kündigung mich nie erreichten. Grund - die Versicheruing änderte zwar die Straße auf die aktuelle, nicht aber den Ort. Somit konnten die Schreiben mich nicht erreichen. Als die Rechnung ebenfalls zurück kam bemühte sich der Versicherungsunternehmen beim Einwohnermeldeamt ;-)

Jetzt meine zwei Fragen:

1: ist ein Umzug tatsächlich kein Kündigungsgrund, immerhin fällt doch das Risiko (die versichte Wohnung) weg?

2: wenn die außerordentliche Kündigung nicht gerechfertigt war, wird diese nicht automatisch zu einer ordentlichen Kündigung? Immerhin habe ich meinen Kündigungswillen entsprechend bekundet...

Danke für eine Antwort.

Gruß
MW

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Guten Morgen,

grundsätzlich sollte man eine Kündigungsbestätigung erbitten und dies auch verfolgen.

Es ist durchaus möglich, dass Du keinen rechtlichen Anspruch zu dieser Kündigung hast.

Wenn zwei zusammen ziehen und eine Hausrat gekündigt werden soll, dann hat die Versicherung, die am längsten besteht, Anrecht auf Fortbestand.

Prüfe das mal nach.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Wagner,

ich teile "hasens" Meinung nicht.

1) das versicherte Risiko ist ja nicht weggefallen, sondern der "versicherte" Hausrat wurde in andere Räumlichkeiten verbracht. Ein recht zur außerordentlichen Kündigung besteht daher nicht, und eine Kündigungs "ins Blaue" hinein, ist auch von Seiten des Aussprechenden fahrlässig.

2) Du hast, wenn tatsächlich etwas von Deinem Hausrat entsorgt wurde, also dessen Wert gesunken ist, das recht auf Anpsssung der Summe.

3) Die unzulässige Kündigung kann als ordentliche Kündigung zum normalen Ablauf gewertet werden. Wenn aber noch bis zum normalen Ablauf erheblich Zeit vergeht, kannst Du auch zur erneuten Kündigung aufgefordert werden. Einen Automatismus der Umdeutung einer Kündigung zum Unzeitpunkt in eine zum richtigen Zeitpunkt gibt es nicht, dies hat sich nur aus der Einzellfallrechtsprechung entwickelt.

Ich würde empfehlen nochmals zum Vertragsablauf zu kündigen.

Übrigens: es können durchaus zwei oder mehr Verträge gleichzeitig bestehen (bei Summenversicherungen).

SG

berry



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

ich hatte geschschrieben:

quote:
Wenn zwei zusammen ziehen und eine Hausrat gekündigt werden soll, dann hat die Versicherung, die am längsten besteht, Anrecht auf Fortbestand.


und Sir Berry hat geschrieben:

quote:
ich teile "hasens" Meinung nicht.


:grins:

Dann will ich es mal so ausdrücken.

Diese Vorgehensweise, mag es aus Kulanz sein, wie auch immer, ist gängige Praxis bei soliden Versicherungen.

Dies war nicht meine Meinung, sondern zweimalige Praxiserfahrung.

Schönes WE

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1x Hilfreiche Antwort

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