Hallo zusammen,
folgende Ausgangslage:
Nach Brandschaden muss eine neue Küche her. Ich habe mir also einen Kostenvoranschlag für genau die selbe Küche geholt, der ca. bei 24.000 € liegt.
Nun habe ich in einem anderen Küchenstudio eine andere Küche zum Preis von ca. 19.000 € bestellt.
Welchen Wert muss mir die Hausratversicherung erstatten? Den Neuwert der alten oder nur den Kaufpreis der neuen Küche?
Viele Grüße, Thomas
Hausratversicherung - was wird erstattet bei geringerem Wert der neu angeschafften Sache?
25. Mai 2018
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Frage vom 25. Mai 2018 | 22:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausratversicherung - was wird erstattet bei geringerem Wert der neu angeschafften Sache?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 25. Mai 2018 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
ZitatWelchen Wert muss mir die Hausratversicherung erstatten? Den Neuwert der alten oder nur den Kaufpreis der neuen Küche? :
Da wäre relevant was zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen steht.
Das dürfte man also erfahren, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen des Vertragspartners liest.
Wenn wir die kennen, kann man weiter diskutieren.
#2
Antwort vom 25. Mai 2018 | 23:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Da wäre relevant was zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen steht.
Das dürfte man also erfahren, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen des Vertragspartners liest.
Wenn wir die kennen, kann man weiter diskutieren.
Die habe ich eben studiert, aber nichts zu dem Thema gefunden. Hier sind ansonsten die Links dazu:
https://www.ammerlaender-versicherung.de/Downloads/Hausrat/Allgemeine%20Hausrat-Versicherungsbedingungen%20VHB%202014.pdf
https://www.ammerlaender-versicherung.de/Downloads/Hausrat/Besondere%20Bedingungen%20zum%20Comfort-Schutz.pdf
Gruß, Thomas
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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