Hausratversicherung - was wird erstattet bei geringerem Wert der neu angeschafften Sache?

25. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go491367-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausratversicherung - was wird erstattet bei geringerem Wert der neu angeschafften Sache?

Hallo zusammen,

folgende Ausgangslage:

Nach Brandschaden muss eine neue Küche her. Ich habe mir also einen Kostenvoranschlag für genau die selbe Küche geholt, der ca. bei 24.000 € liegt.
Nun habe ich in einem anderen Küchenstudio eine andere Küche zum Preis von ca. 19.000 € bestellt.

Welchen Wert muss mir die Hausratversicherung erstatten? Den Neuwert der alten oder nur den Kaufpreis der neuen Küche?

Viele Grüße, Thomas

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von go491367-68):
Welchen Wert muss mir die Hausratversicherung erstatten? Den Neuwert der alten oder nur den Kaufpreis der neuen Küche?

Da wäre relevant was zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen steht.
Das dürfte man also erfahren, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen des Vertragspartners liest.
Wenn wir die kennen, kann man weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go491367-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Da wäre relevant was zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen steht.
Das dürfte man also erfahren, wenn man die vertraglichen Vereinbarungen des Vertragspartners liest.
Wenn wir die kennen, kann man weiter diskutieren.


Die habe ich eben studiert, aber nichts zu dem Thema gefunden. Hier sind ansonsten die Links dazu:
https://www.ammerlaender-versicherung.de/Downloads/Hausrat/Allgemeine%20Hausrat-Versicherungsbedingungen%20VHB%202014.pdf
https://www.ammerlaender-versicherung.de/Downloads/Hausrat/Besondere%20Bedingungen%20zum%20Comfort-Schutz.pdf

Gruß, Thomas

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.808 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen