Help! Kranken-, Pflegeversicherung als Student im Praxissemster?

28. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Martiny1982
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Help! Kranken-, Pflegeversicherung als Student im Praxissemster?

Hallo Ihr,

habe ein sehr nerviges Problem. Ich habe ein Schreiben von meiner derzeiten schr.... Krankenkasse erhalten, dass ich mich zu einen pflichtversicherten Studenten ummelden müsse.

Hier der Hintergrund:

Ich studiere BWL. Habe vom 1.10.05 bis zum 17.02.05 mein Praxissemster in einer Marketingagentur abgeleistet. Ich erhielt 600 Euro brutto. Abgezogen wurde mir Rentenversicherung in Höhe von 58,50 Euro.

Ich erfuhr dann von folgenden im Nachhinein von der Fh homepage:

Durch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 17.12.1980 (Az.: 12 RK 10/79 ) steht rechtskräftig fest, daß Sie im praktischen Studiensemester nicht der Versicherungspflicht nach den für abhängig Beschäftigte geltenden Regeln unterliegen. Somit sind Sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- und beitragsfrei; in der Krankenversicherung der Studierenden unterliegen Sie der Bestimmung des § 5 Abs. 1 Nr.9 und 10 Sozialgesetzbuch V. Demnach besteht keine Beitragspflicht zur Krankenversicherung für abhängig Beschäftigte.

Sprich ich hätte gar nicht die Rentenversicherung zahlen müssen, grml (naja wohl zu spät)

Und nun kam dieses Schreiben von der Krankenkasse nach meinem Praktikum in dem geschrieben wurde, ich solle mich ummelden blablabla Beitrag Krankenversicherung: monatlich 46,60 Euro und Pflegeversicherung monatlich 7,92 Euro.

Grund: Ich bin über den Freibetrag von 350 Euro monatlich.

Ich dachte ich muss keine Versicherungen zahlen? Zumindest wäre ich da der einzige meiner Bekannten. Ist dies rechtens und kann ich etwas dagegen machen?

Wäre eventuell auch ein nachträglich Wechsel zu einen günstigeren Versicherer möglich und wenn ja - hat jemand einen Tip welcher Versicherer?

Danke euch schon mal...

Martin

Probleme mit der Versicherung?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Martiny1982
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Und gleich noch eine Frage.

Muss man eigentlich eine Kranken- bzw Pflegeversicherung haben? Ich habe wirklich keine Lust im Nachhinein noch Geld dafür zu zahlen. Laut FH brauche ich eine Versicherung um eingeschrieben zu bleiben. Wie sieht nun der Fall aus wenn ich mich für die Zeit "unversichert" lasse und jetzt einfach wieder in die Famileinversicherung eintrete?

Muss ich eigentlich die oben genannten Versicherungen zahlen?

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#2
 Von 
Kropp777
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

so wie Du schreibst ist Dein Praktikum/Praxissemester versicherungsfrei, weil in der Prüfungsordnung vorgeschrieben und innerhalb des Studiums.

Bezüglich der abgezogenen RV-Beitrage würde ich da nochmal mit deinem Arbeitgeber sprechen, die wurden Dir dann zu unrecht abgezogen.

Wenn Du allerdings in der Familienversicherung über 345 EUR verdienst, dann ist der Anspruch auf diese weg und Du wirst versicherungspflichtig als Student.

Versicherst Du Dich nicht, teilt Deine Krankenkasse dies Deiner Hochschule mit und da eine Versicherung voraussetzung für´s Studium ist, fangen dann Deine Probleme erst richtig an.

-----------------
"Gruß
Kropp777"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
athene30
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 43x hilfreich)

das sehe ich einwenig anders. er ist beitragspflichtig, weil ich kein ordentlicher student mehr ist. er verdient mehr als 400 euro und überschreitet die zeitgrenze von 20 stunden, also ist es rechtens.
studenten zahlen alle gleich, bei welcher krankenkasse du auch bist. die gehen von dem druchschnittlichen beitragssatz aus. wenn du diese pflichversicherung nicht zahlst meldet die kk das und du wirst exm....
gruß

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#4
 Von 
Kropp777
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

@athene30:

In der Prüfungsordnung vorgeschriebene Zwischenpraktika, egal wieviel Arbeitsentgelt bezogen bezogen wird, sind Sozialversicherungsfrei.

Die 400 EUR-Grenze ist hier nicht heranzuziehen, da es sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung sondern um ein Praktikum handelt.

Nachzulesen: Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 27.07.2004.

-----------------
"Gruß
Kropp777"

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#5
 Von 
Hugoatwork
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

gibt es eine Altersgrenze für das sozialversicherungsfreie Pflichtpraktikum? Unser Praktikant liegt in Bezug auf die Anzahl der Semester im Soll, ist jedoch bereits über 30.

Grüsse, Hugo

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Also über die rentenversicherung würde ich mir nicht so große Sorgen machen, denn für das Studium werden Dir nur 3 Jahre pauschal in der RV berücksichtigt. wenn Du 6 Monate gezahlt hast, dann ist das gut angelegtes Geld, weil Du ein halbes Jahr mehr Einzahlungen in die RV hast.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hugoatwork
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo tompetti,

danke für den beitrag. wir haben unser problem bereits gelöst. die antwort lautet: nein, es gibt keine altersgrenze.

grüsse, hugo

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