Hilfe Reiserücktrittsversicherung !

8. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Marie91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe Reiserücktrittsversicherung !

Hallo erstmal an Alle ^^
Bin so ziemlich neu hier
und hoffe deswegen,
dass ich meine Frage in den richtigen Bereich einstelle .

Nun kommt auch schon meine Frage ,

und ich versuche sie so allgemein wie möglih zuhalten ,

Ich konnte meinen Urlaub wegen einer Krankheit nicht antreten .
Hatte aber eine Reiserücktrittsversicherung abgeschloßen
und habe es auch alles so erledigt wie es die Versicherung wollte ,
d.h Krankenschein , papierkram usw

Das erstmal zur Vorgeschichte ^^

Nun aber die eigentliche Frage,
muss mein Arbeitgeber meinen Krankenschein unterschreiben bzw einen Stempel geben
OBWOHL ich ja in diesem Zeiraum Urlaub hatte ?


Wäre echt voll toll wenn mir jemand weiterhelfen kann

Lieben Gruß Marie 91

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
muss mein Arbeitgeber meinen Krankenschein unterschreiben

Der Krankenschein wurde mit der Einführung der Krankenversicherungskarte 1994 abgeschafft.

Es wäre daher zielführend das zu unterzeichnende Dokument korrekt zu bennen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Marie91 meint wohl die AU-Bescheinigung.

Seit wann wird die vom AG unterschrieben oder gestempelt?

Wenn Du arbeitsunfähig bist, dann gilt die Zeit nicht als Urlaub. Nach Einreichung der AU-Bescheinigung muss der AG Dir den Urlaub wieder gut schreiben und Du kannst diesen später nehmen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:
Marie91 meint wohl die AU-Bescheinigung.

Seit wann wird die vom AG unterschrieben oder gestempelt?

Eigentlich nie.
Desweiteren bekommt der Arbeitnehmer diese meines Wissens auch nicht wieder.

Deshalb war mein Gedanke ein (Versicherungs-)Formular ...





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