Hochstufung nach Unfall mit Fahrerflucht?

11. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Hedgy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hochstufung nach Unfall mit Fahrerflucht?

Hallo zusammen,

letzten Samstag wurde unser KFZ auf dem Parkplatz einer Gaststätte von einem "mitparkenden" angefahren. Die gesamte Stoßstange ist verzogen und am Kotflügel sind Lackschäden entstanden. Der Fahrer des Unfallwagens war so freundlich und hat uns mit dem Schaden allein gelassen, also Fahrerflucht begangen. Zum Glück ist uns der Wagen, der neben uns gestanden hat, aufgefallen und anhand der Lackspuren gehen wir zu 99% davon aus, dass dies der Unfallwagen war. Auch hat uns der Wirt bereits mitgeteilt, dass der Fahrer wohl jeden Samstag in der Gaststätte ist. Dies haben wir so bei der Polizei angezeigt und hoffen nun natürlich, dass der Fahrer ausfindig gemacht werden kann.

Wir haben den Wagen seit dem 28.03.2006 und bisher noch keine Versicherungspolice erhalten. Bei der Versicherung bin ich allerdings schon seit 12 Jahren versichert und hatte bisher noch keinen Vollkaskoschaden. Sollte der Fahrer nicht ermittelbar sein, müssen wir die Schadensregulierung über die Vollkasko abdecken. Um wieviel Prozent werde ich dann hochgestuft? Oder wird in so einem Fall von einer Hochstufung abgesehen, da wir ja nun absolut keine Schuld an dem Unfall haben?





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"Viele Grüße
Hedgy"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

Schden melden > reguliert durch Versicherung > Hochstufung

Das läßt sich nicht umgehen, auch wenn es ein anderer war. Ihre Versicherung rechnet Ihnen allerdings aus, ob es sich lohnt, den Schaden selbst zu tragen und nicht hochgestuft zu werden.

Die Hochstufung können Sie bei großen Versicherern auf der Internetseite ansehen. Da stehen die SFK und man kann sehen, in welche Klasse man gestuft wird, wenn man eine bestimmt Klasse hat.

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