Hochwasser Schadensfall Hausrat Versicherung - Worauf ist zu achten?

31. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
go537869-96
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Hochwasser Schadensfall Hausrat Versicherung - Worauf ist zu achten?

Hallo in die Runde,
meine Eltern (80 Jahre) gehören aus zu den Opfern der Hochwasserkatastrophe.
Nun haben wir eine Aufstellung, der vom Wasser zerstörten Gegenstände, im Haus für die Versicherung erstellt. (Möbel, Elektrogeräte usw)

Des Weiteren habe ich gehört, dass man unbedingt die Stunden erfassen soll, die man für das wiederherichten der Wohnung benötigt. Mein Mann und ich haben 2 Wochen lang jeden Tag nach Feierabend geholfen und am Wochende komplette Tage.

Sind diese Stunden damit gemeint? Oder zählen auch die Stunden meiner Eltern dazu, die eigentlich jeden Tag von morgens bis abends versuchen das Erdgeschoss wieder bewohnbar zu machen?
Ich möchte bei der Abwicklung mit der Versicherung alles richtig machen, darum hier die Frage.

Welche Stolperfallen gibt es noch? Für den Hausrat gibt es überhaupt keine Rechnungen mehr, da die gesamten Ordner zerstört wurden bzw Möbel auch so alt (Teilwiese antik) sind, dass es quasi keine Belege mehr gab.

Wonach ermittelt die Versicherung den Wert?

Hausrat inkl Elementarversicherung (auch fürs Gebäude) ist vorhanden.

Danke schon mal für Eure Hilfe!

-- Editiert von go537869-96 am 31.07.2021 11:56

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von go537869-96):
Sind diese Stunden damit gemeint? Oder zählen auch die Stunden meiner Eltern dazu, die eigentlich jeden Tag von morgens bis abends versuchen das Erdgeschoss wieder bewohnbar zu machen?

Sowohl als auch - beides detailliert erfassen.



Zitat (von go537869-96):
Ich möchte bei der Abwicklung mit der Versicherung alles richtig machen

Dann hat man hoffentlich eine entsprechend umfassende Vollmacht dafür?



Zitat (von go537869-96):
bzw Möbel auch so alt

Wenn der Wert tatsächlich 0 war, könnte es Probleme geben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo go537869-96,

da sich der Anspruch auf eine Versicherungsleistung immer nach dem vereinbarten Vertragsinhalt (Versicherungsschein) sowie den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen richtet, müssen diese geprüft werden. Da beides vermutlich ebenfalls nicht mehr vorliegen sollte, sollten Sie diese bei dem Versicherer zunächst anfordern. Den Bedingungen ist dann zu entnehmen, welche Erstattungsansprüche nach dem Vertrag in Betracht kommen, hier Elementargefahren (Überschwemmung). Unter "versicherte Kosten" finden Sie dann die Angaben zu den möglichen Erstattungsansprüchen und in einer weiteren Klausel die Angaben zum Versicherungswert. Da es keine allgemein verbindlichen Klauseln gibt, ist es schwierig, hier pauschale Angaben zu machen.
Grundsätzlich sollte zunächst aber alles so gut wie möglich dokumentiert werden.

Ihren Eltern wünsche ich viel Kraft in dieser sicherlich sehr schweren Zeit.

Viele Grüße
Birte Raguse

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen