Höhe der Kranken-Pflegeversicherung im Sabath-Jahr

5. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
holwir
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Höhe der Kranken-Pflegeversicherung im Sabath-Jahr

Guten Tag!

ich habe die folgende Frage:

Angenommen, jemand will für einen längeren Zeitraum (2 oder 3 Jahre) nicht
arbeiten.
In dieser Sabath-Zeit will er von seinem Vermögen bzw. den Kapitalerträgen
aus seinem Vermögen leben/zehren.

WIE wird dann die Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge festgelegt?
Denn diese beiden Versicherungen (Kranken- und Pflegeversicherung) sind dann
ja nach wie vor verpflichtend und nun alleine (ohne Arbeitgeber-Anteil) zu tragen.

Und die Höhe dieser Beiträge ist ja einkommens-abhängig!

Beispiele:

Anton hat ein Vermögen in Höhe von 300.000 Euro, erzielte in 2019 über Aktien-Anlagen
einen Kapitalertrag von 30%. Das sind somit 90.000 Euro Kapitalerträge im Jahr.
Ab Anfang 2020 will er seine arbeitsfreie Zeit beginnen.
Werden seine Versicherungs-Beiträge dann festgelegt aufgrund der erzielten Kapitalerträge
im vergangenen Jahr?
Vielleicht werden Bernds Aktien sich 2020 viel schlechter entwickeln - und er wird
in 2020 nur 10.000 Euro Kapitalerträge = Einkommen erzielen oder sogar ein Minus machen????

Bernd hat ein Vermögen in Höhe von 3.000.000 Euro, diese jedoch gering verzinst
angelegt (sagen wir 1,0 % Zinsen). Das macht somit ein Jahres-Kapitalertrag von 30.000
Euro im Jahr 2019.
Werden seine Versicherungs-Beiträge 2020 dann auf Basis der 30.000 Euro Kapitalerträge
in 2019 festgelegt??? Denn Bernd hat nicht vor seine Anlage-Strategie zu verändern. Es ist
abzusehen, dass er in 2020 ebenfalls nur rund 1 % Kapitalerträge erzielen wird.
Und was ist, wenn sich Ende 2020 herausgestellt haben sollte, dass Bernd in 2020 unerwartete
150.000 Euro Kapitalerträge erzielt hat???? Muss er dann Versicherungs-Beiträge nachbezahlen??


Vielen Dank!

-- Editiert von Moderator am 05.11.2019 16:16

-- Thema wurde verschoben am 05.11.2019 16:16

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8 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

WIE wird dann die Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge festgelegt? Nach dem Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die aktuell bei 54.450 € im Jahr liegt).
Denn diese beiden Versicherungen (Kranken- und Pflegeversicherung) sind dann ja nach wie vor verpflichtend und nun alleine (ohne Arbeitgeber-Anteil) zu tragen. Richtig - also zahlt man den vollen Satz und nicht nur den halben wie halt als Arbeitnehmer.

-- Editiert von muemmel am 05.11.2019 16:45

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Bernd wird bei 30.000 EUR Kapitalertrag im Jahr wohl 350 EUR monatlich an KV- und PV-Beitrag zahlen.

Wenn sich irgendwann herausstellen sollte, dass es (viel) mehr Ertrag gewesen ist, muss er erst ab Datum des entsprechenden Steuerbescheids höhere Beiträge zahlen.

Umgekehrt wird ihm aber auch nichts rückwirkend erstattet, wenn sich herausstellen sollte, dass er viel weniger Glück mit seiner Anlage hatte.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Bernd wird bei 30.000 EUR Kapitalertrag im Jahr wohl 350 EUR monatlich an KV- und PV-Beitrag zahlen. Nicht ganz richtig - der KV-Betrag beträgt 14,6 % und der PV-Beitrag mindestens (wenn der TE Kinder hat) 3,05 %: Macht ca. 440 Euro pro Monat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich dachte, bei Nichterwerbstätigen gilt der reduzierte Satz. Doch den PV-Beitrag habe ich in meiner Rechnung tatsächlich unterschlagen.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Ich dachte, bei Nichterwerbstätigen gilt der reduzierte Satz. Stimmt - also 426 Euro im Monat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Nachtrag: Die KV- und PV-Beiträge können natürlich von der Steuer abgesetzt werden, so dass einen das effektiv noch etwas billiger kommt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Die KV- und PV-Beiträge können natürlich von der Steuer abgesetzt werden, so dass einen das effektiv noch etwas billiger kommt.

Wenn man kein Einkommen hat, zahlt man keine Steuern und kann auch nichts von der Steuer absetzen.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Wenn man kein Einkommen hat, zahlt man keine Steuern und kann auch nichts von der Steuer absetzen. 30.000 Euro Kapitalerträge fallen bei Ihnen unter "kein Einkommen"? Eine kühne These...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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