Hallo zusammen,
ich benötige Informationen über folgenden, fiktiven Sachverhalt:
Herr A leidet unter den Symptomen eines grippalen Infektes, die nicht abklingen wollen. Er sucht seinen Hausarzt auf, der bei der Untersuchung einen ungewöhnlichen Blutwert feststellt. Da er diesen nicht erklären kann, verweist er Herrn A zu einem Facharzt.
Der Facharzt B führt mit A ein Anamnesegespräch und nimmt anschließend zahlreiche Blutuntersuchungen vor. Nach einem zweiten Termine, bei dem Herr B seinen Patienten A über die Untersuchungsergebnisse informiert, erhält Herr A, der privat versichert ist, zwei Rechnungen:
eine von einem Fremdlabor über 500 € und eine Rechnung von B über 1950 €.
Da die Rechnung allerdings außergewöhnlich hoch ist, möchte A diese nicht bereitwillig bezahlen. Nun folgende Fragen:
1) A nimmt an, dass alle abgerechneten Leistungen auch erbracht worden sind. Die Sinnhaftigkeit der durchgeführten Untersuchungen kann A allerdings nicht beurteilen. Hat A eine Möglichkeit sich gegen die Arztrechnung zu wehren und wenn ja, wie?
2) Welche Art von Vertrag ist in dem Fall abgeschlossen worden? Kann auf dieser Grundlage jede beliebige Leistung abgerechnet werden?
3) Hätte A beim ersten Gespräch etwas unternehmen können, um eine derartig hohe Rechnung zu verhindern?
4) Wie kann A sicherstellen, dass ein Arzt nur Untersuchungen und Maßnahmen durchführt, die auch von der privaten Krankenversicherung bezahlt werden?
Vielen Dank im Voraus.
-- Editiert am 23.03.2010 21:12
Hohe Rechnung für privatärztliche Behandlung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
ich versuche mal so weit als möglich zu antworten:
1) A nimmt an, dass alle abgerechneten Leistungen auch erbracht worden sind. Die Sinnhaftigkeit der durchgeführten Untersuchungen kann A allerdings nicht beurteilen. Hat A eine Möglichkeit sich gegen die Arztrechnung zu wehren und wenn ja, wie?
Generell würde ich immer mit dem Arzt sprechen (dem der überwiesen hat) und zum anderen eine zweite Meinung einholen. Damit ist zumindest eine Entscheidungsgrundlage gelegt und es ist möglich sich konkret über einzelne Positionen zu unterhalten.
2) Welche Art von Vertrag ist in dem Fall abgeschlossen worden? Kann auf dieser Grundlage jede beliebige Leistung abgerechnet werden?
Beliebig sicher nicht, aber der Arzt kann natürlich angemessene Untersuchungen/ Labor anfordern und in der Regel unterschreibt der Patient das auch. Da gab es vor Kurzem ein Urteil mit ähnlicher Konstellation:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=73287e49ac49d227f16a812d690e723f&nr=50789&pos=1&anz=201
Az: III ZR 188 09 ist auf den Seiten des Bundesgerichtshofes nachzulesen. Dort ging es auch um Fremdbeauftragte Labore.
Mal lesen vll.
3) Hätte A beim ersten Gespräch etwas unternehmen können, um eine derartig hohe Rechnung zu verhindern?
Dem Arzt dieses so deutlich mitteilen und sich vorher gezielt nach Kosten erkundigen.
4) Wie kann A sicherstellen, dass ein Arzt nur Untersuchungen und Maßnahmen durchführt, die auch von der privaten Krankenversicherung bezahlt werden?
Gar nicht, denn der Arzt kann auch nicht wissen was die PKV erstattet. Die Private Krankenversicherung ist eine Versicherung gegen das was man selber zahlt, das Vertragsverhältnis besteht aber mit dem Arzt. Ich kann ja auch beliebige Untersuchungen machen lassen und diese selbst zahlen.
Gruß
Sven Hennig
Spezialmakler PKV und BU
http://www.online-pkv.de
-- Editiert am 23.03.2010 23:02
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