Hund zerkratzt Auto - Hundehaftpflicht von Halter verweigert die Regulierung

10. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
john.connor
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Hund zerkratzt Auto - Hundehaftpflicht von Halter verweigert die Regulierung

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ein großer Hund hat den vorderen Bereich eines Autos z.T. stark zerkratzt (Motorhaube, Kotflügel, Türen, Stoßfänger).
Der Hund ist nachts abgehauen und wurde von einem Anwohner dabei beobachtet, wie er einen Marder auf dem Auto versucht hat zu fangen.
Daraufhin konnte der Hundehalter ermittelt werden, der diesen Fall seiner "Hundehaftpflicht" meldete.

Diese forderte einen Kostenvoranschlag, hochauflösende Fotos des Schadens und eine Bankverbindung des Geschädigten.

Der Kostenvoranschlag wurde von einem günstigen Lackierbetrieb eingeholt und zusammen mit dem anderen Gewünschten der Versicherung zur Verfügung gestellt.

Daraufhin kam einige Zeit später ein Schreiben eines Sachverständigenbüros zwecks Terminvereinbarung für ein Schadengutachten.

Während dem Gutachten teilte der Gutachter mit, dass es keine Zweifel an der Herkunft der Kratzer gibt und diese eindeutig die zuzuordnenden Hundekratzer sind.
Die Alufelgen und die Scheinwerfer hatten auch leichte Kratzer abbekommen.
Diese sind aber laut dem Gutachter nicht verhältnismäßig.

Verwunderlich war bei dem Gutachten nur, dass der Gutachter mit einem Restwertgutachten des Fahrzeugs beauftragt wurde.
Deshalb wurde das komplette Fahrzeug detailliert im Inneren und Äußeren dokumentiert.
Der Gutachter erklärte, dass so der Zeitwert des Fahrzeuges ermittelt werden soll und die Versicherung hiervon dann noch einen prozentualen Teil wegstreicht. Der

Restbetrag minus die Mehrwertsteuer würde dann normalerweise von der Versicherung erstattet werden.
Der Gutachter war sich auch sicher, dass dieser Vorgang recht zeitnah über die Bühne gehen würde.

Dem war dann nicht so - nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben der Versicherung, in dem diese eine Kostenübernahme abschließt.

Die fadenscheinige Begründung:
Es würden einige Altschäden/Vorschäden vorliegen und deshalb würde keine meßbare Schadenerweiterung vorliegen.


Diese Aussage ist so natürlich absolut untragbar!
Selbstverständlich wird man bei fast jedem Fahrzeug, das nicht mehr fabrikneu ist, den ein oder anderen kleinen Kratzer oder die ein oder andere "Abnutzung" feststellen

können (wenn man lange genug danach sucht) - das kann ja aber unmöglich ein Freifahrtsschein sein fremdes Eigentum zu beschäden bzw. beschädigen zu lassen.

Besonders da die Hundekratzer größtenteils stark ins Auge fallen (insbesondere nach einer Fahrt durch die Waschanlage)!


Schon mal vielen Dank fürs bis hierher Lesen :-)

Wie seht ihr die Sache?
Welche Möglichkeiten bleiben mir in diesem Fall?
Würde dieser Fall tendenziell in die Kategorie Verkehrsrechtschutz fallen?

Probleme mit der Versicherung?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Sofort einen Anwalt einschalten. Da die Beschädigung an sich unstrittig ist, die Versicherung aber bei der Regulierung blockt, muss die gegnerische Versicherung den Anlwalt bezahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Die fadenscheinige Begründung:
Es würden einige Altschäden/Vorschäden vorliegen und deshalb würde keine meßbare Schadenerweiterung vorliegen.

Zitat:
Selbstverständlich wird man bei fast jedem Fahrzeug, das nicht mehr fabrikneu ist, den ein oder anderen kleinen Kratzer oder die ein oder andere "Abnutzung" feststellen


Ich schließe erstmal: es gibt also Vorschäden

Zu beweisen gilt mE jetzt, dass durch die neuerliche Beschädigung auch entsprechend eine Erweiterung eingetreten ist, da die Versicherung dies offensichtlich nicht so sieht.

Zitat:
Welche Möglichkeiten bleiben mir in diesem Fall?


Siehe Vorposter, ohne Rechtskenntnisse bleibt hier der Anwalt als logischer Schritt

Zitat:
Würde dieser Fall tendenziell in die Kategorie Verkehrsrechtschutz fallen?


Jop

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Im Zivilrecht muß ja jeder Seite Ihre Vorgetragene Punkte beweisen, ich stell mir das im vorliegenden Fall schwirig vor.
Wie will man denn im Zweifel beweisen, das der Hund wirklich der Verursacher war und nicht ein anderer, der 5 Minuten vorher auf denn Dach des Fahrzeuges war?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
john.connor
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Bin mal "gespannt" wie das dann mit der Beweisführung läuft, da der Schaden mittlerweile ein gutes Vierteljahr alt ist und dazwischen ein Urlaub und mehrere Waschanlagenbesuche liegen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kenny222
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 48x hilfreich)

Es ist klar, dass die Versicherung den Schaden begutachten muss. Sie muss einen Gutachter schicken, damit nicht komplett neue Teile oder unbeschadete Teile benannt werden. Doch es ist in diesen Fall sehr merkwürdig, dass die Versicherung die Haftung nachträglich verweigert. Denn sie muss haften. Selbst dann, wenn der Schaden nicht genau zu betiteln ist. Kratzer sind eine kosmetische Beschädigung. Also müssen sie dafür aufkommen. Laut unterschiedlichen Ratgebern Es ist klar, dass die Versicherung versucht den Schaden nicht zu regulieren. Doch es ist ratsam einen Anwalt( auf Kosten der Versicherung ) zu nehmen und eine Klage anzustreben. Sie muss regulieren.

-- Editiert von Kenny222 am 28.10.2015 14:19

-- Editiert von Moderator am 18.02.2017 23:06

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von john.connor):

Es würden einige Altschäden/Vorschäden vorliegen und deshalb würde keine meßbare Schadenerweiterung vorliegen.


Salopp ausgedrückt: was kaputt ist, kann nicht noch kaputter gemacht werden.

Soll heißen: hier gibt es offensichtlich Vorschäden (ältere Kratzer), die würden bei einer Neulackierung mit weggemacht werden. Es läßt sich nicht auseinanderdividieren, wie hoch der Schadenanteil der Hundekratzer gegenüber den älteren Kratzern wäre.

Nur die Hundekratzer überlackieren geht nicht, ohne auch die Altkratzer wegzumachen. Wieviele Kratzer hat der Hund gemacht? Einen, fünf, 30? Das kann nicht einmal ein Gutachter feststellen.

Beliebter Grund für Versicherungen, einen Schadenersatz abzulehnen.

Hartnäckig bleiben und einen Teil der Kosten lt. Gutachten einfordern und mit Anwalt oder Klage drohen. Manchmal bewegen die sich dann und zahlen einen Teil, aber niemals die gesamte Summe lt. Gutachten.

Oder, wenn Gutachter die Anzahl der Hundekratzer festgestellt hat, Kostenvoranschlag über sog. Spot-Repair (punktuelle Lackierung) einholen und der Versicherung präsentieren.



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

ob der TE sich seit fast eineinhalb Jahren immer noch mit der Versicherung streitet?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von galabaer):
ob der TE sich seit fast eineinhalb Jahren immer noch mit der Versicherung streitet?


ups, das Datum hatte ich übersehen...die "Leiche" kam wohl wieder nach oben, als ein Moderator am 18.02.2017 um 23:06 Uhr "editiert" hatte.

0x Hilfreiche Antwort

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