Immense Beitragserhöhung bei der KFZ-Versicherung / Sonderkündigungsrecht?

2. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
doctschenz
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Immense Beitragserhöhung bei der KFZ-Versicherung / Sonderkündigungsrecht?

Guten Tag,

ich habe am Wochenende ein Schreiben von meiner KFZ-Versicherung erhalten, in der mir eine Beitragserhöhung mitgeteilt wird, und zwar um das Fünffache (!).
Grund dafür ist eine (angeblich) "fehlende Meldung des Kilometerstands und den Gefahrenmerkmalen" - mein letztes Schreiben von der Versicherung habe ich im letzten Jahr im September erhalten (Beitragsrechnung), danach nichts mehr, ich habe also keine Ahnung, wovon die Rede ist, oder dass eine Pflicht bestanden hätte, unaufgefordert (!) irgendwelche Angaben zu machen.

Jetzt wurde eine neue jährliche Fahrleistung festgelegt, darüber hinaus eine Änderung bei den Fahrern des Wagens ("ausschließlich von Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren", was auch immer das bedeuten soll, weiterhin fahren nur ich und meine Frau das Auto) und eine Änderung in die Tarifgruppe "Sonstige" (ohne weitere Erläuterung).
Das alles hat nicht nur eine Kostenänderung von knapp 300€ auf über 1400€ (jährlich) zur Folge, die Änderung der Fahrleistung soll auch noch rückwirkend zum 1.1.2015 (Beginn der Versicherung) gelten!

Meine Fragen: Wie kann das sein? Wie können offenbar vertragsrelevante Informationen (wie die Fahrleistung, etc.) einer Meldepflicht unterliegen, ohne dass man darüber informiert wird?
Und: Kann ich jetzt von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, ohne dass mir dadurch Nachteile entstehen? (Ich habe gelesen, dass, wenn man gekündigt *wird*, man kaum noch in eine andere Versicherung reinkommt.)

Viele Grüße,
Jens




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130550 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat:
ich habe also keine Ahnung, wovon die Rede ist, oder dass eine Pflicht bestanden hätte, unaufgefordert (!) irgendwelche Angaben zu machen.

Es könnte dieAhnungslosigkeit drastisch reduzieren, wenn man mal in die vertraglichen Vereibnarungen schauen würde.
Ich habe so das Gefühl das da was zum Thema drinsteht ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14953 Beiträge, 4574x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie können offenbar vertragsrelevante Informationen (wie die Fahrleistung, etc.) einer Meldepflicht unterliegen, ohne dass man darüber informiert wird?
Normalerweise werden diese Angaben doch schon im Vertrag abgefragt, was hast du denn da angegeben?

Ich kenne es nur so, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, beitragserhebliche Änderungen zu melden.
Von einer unaufgeforderten(!) - vielleicht sogar regelmäßigen - Meldepflicht darüber das sich nicht geändert hat hab' ich hingegen noch nie gehört (mag es aber geben, siehe Vertragsbedingungen). Üblich ist das jedenfalls nicht, und daher imho eine überraschende Klausel.

Außerdem, warum machst du die Angaben nicht jetzt noch? (natürlich mit der Zusicherung, dass es die ganze Zeit so war)

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
doctschenz
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es könnte dieAhnungslosigkeit drastisch reduzieren, wenn man mal in die vertraglichen Vereibnarungen schauen würde.

Danke, sehr hilfreich. Das habe ich natürlich zuerst gemacht, da steht nichts von einer regelmäßigen Meldepflicht.

Zitat (von reckoner):
Ich kenne es nur so, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, beitragserhebliche Änderungen zu melden.

So etwas lag halt nicht vor, die wollen wohl regelmäßig den Kilometerstand wissen, fordern das angeblich per Mail an, aber die habe ich nicht bekommen.
Natürlich werde ich denen jetzt sagen, dass sich nichts geändert hat, die Frage war aber eher, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, bei dieser Versicherung fühle ich mich nämlich angesichts dieser meiner Ansicht sehr dreisten Vorgehensweise nicht (mehr) sonderlich gut beraten.

Grüße, Jens

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jährlich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von jenswindmann):
So etwas lag halt nicht vor, die wollen wohl regelmäßig den Kilometerstand wissen, fordern das angeblich per Mail an, aber die habe ich nicht bekommen.


per Mail anfragen?? Welche Versicherung macht denn so etwas?? Im Spam-Ordner???

Achtung! wir bekommen ständig solche merkwürdigen EMail von Online-Portalen, dass heißt noch lange nicht, dass die Versicherung diese Mails gesendet hat. Ruf doch mal an.

Sollte es so sein, hast Du natürlich ein Sonderkündigungsrecht.
Das wird Dir dann bei der neuen Versicherung auch nicht viel helfen, denn die Angaben könnten durch eine Abfrage der neuen V. weiter gereicht werden.
Ruf doch einfach die Versicherung an. Dann wird man Dir schon sagen, ob die Mail echt ist.

Klingt mir eher nach einem Unfall, wenn dann die Versicherung den tatsächlichen km-Stand erfährt, bekommst Du natürlich dann solch eine Post, aber gewöhnlich durch die Deutsche Post.


-- Editiert von jährlich am 26.05.2016 09:27

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130550 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat:
Sollte es so sein, hast Du natürlich ein Sonderkündigungsrecht.

Rechtsgrundlage?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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