Invalidität nach Oberschenkelhalsbruch Private Haftpflicht

14. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
lottiene
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Invalidität nach Oberschenkelhalsbruch Private Haftpflicht

Mein Vater, 85, hatte letztes Jahr 2 Oberschenkelhalsbrüche und 2 OPs. Vorher konnte er mit kleinen Schritten noch selber laufen.

Jetzt kann er kaum am Rollator laufen (vielleicht 10 Schritte) und ist sonst auf den Rollstuhl angewiesen.

Eine private Unfallversicherung mit 20.000 Euro Summe besteht. Die will jetzt 5000 Euro bezahlen und nimmt einen Invaliditätsgrad von 20 % an.

Uns erscheint das etwas wenig. Oder ist das realistisch? Muss man ansonsten einen Gutachter beauftragen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo Lottiene,

die Höhe des Leistungsanspruchs hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst einmal muss natürlich geguckt werden, wie hoch die vertraglich vereinbarte Invaliditätssumme ist. Dann muss beachtet werden, dass die Invalidität innerhalb eines Jahres eingetreten, ärztlich festgestellt und in der Regel binnen weiterer drei Monate beim Versicherer anzeigt worden sein muss. Die Fristen hierfür sind unterschiedlich lang und ergeben sich aus dem Vertrag Ihres Vaters. Wenn diese eingehalten worden sind, muss der Versicherer zur Ermittlung des Invaliditätsgrades ein Gutachten in Auftrag gegeben haben. Ist dies der Fall?
Anhand des Gutachtens kann zumindest geprüft werden, ob - rein rechnerisch - die Summe korrekt ist. In der Regel sind jedoch bereits die Gutachten an sich angreifbar, da vom Versicherer in Auftrag gegeben.
Es ist also zu klären, welcher Invaliditätsgrad eingetreten ist (20 % Beinwert?) und ggfs. das Gutachten inhaltlich zu prüfen. Ggfs. sind weiter Rentenansprüche und die Progression zu berücksichtigen.

Viele Grüße
Birte Raguse

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