Ist Klage gegen Bemessungsgrundlage Krankenversicherung ohne Einkommen

14. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
willi18
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 14x hilfreich)
Ist Klage gegen Bemessungsgrundlage Krankenversicherung ohne Einkommen

Guten Tag ,Ist eine Klage gegen die Bemessungsgrundlage der freiwilligen Krankenversicherung vor dem Sozialgericht,also Kostenfrei möglich ? Ich habe aufgehört zu arbeiten und soll jetzt 205 Euro für die KV monatlich zahlen,ohne jedes Einkommen finde ich das zuviel.Vielleicht weiß jemand eine Abhilfe .Es werden Einnahmen von über 1000 Euro monatlich zu Grunde gelegt . Mit freundlichem Gruß und bestem Dank

-- Editiert von Moderator topic am 14.08.2022 16:15

-- Thema wurde verschoben am 14.08.2022 16:15

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von willi18):
Ich habe aufgehört zu arbeiten und soll jetzt 205 Euro für die KV monatlich zahlen
Das ist der vom Gesetzgeber und den KK ausgewiesene Mindestbeitrag für Versicherte.
Geregelt ist das in § 240 (4, 4a) SGB V.
Zitat (von willi18):
Ich habe aufgehört zu arbeiten
Du bist nun ---freiwillig versichert--- (aber eben in der Versicherungspflicht).
Zitat (von willi18):
Es werden Einnahmen von über 1000 Euro monatlich zu Grunde gelegt
Nein. Es werden für den Mindestbeitrag Einkommen von 0,00 bis 1.096,67€ pro Monat zugrunde gelegt.
Erst mit höherem Einkommen wird auch der KV-Beitrag höher.

Ich kenne keine Abhilfe. Eine Klage würde abgewiesen.

Wovon bezahlst du diese 205,-, wenn du kein Einkommen hast?
Hast du wegen deines Alters aufgehört zu arbeiten? Was ist mit Rente?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von willi18):
finde ich das zuviel.

Aber der Gesetzgeber nicht - der hat das als Mindestbeitrag festgelegt.



Zitat (von willi18):
Vielleicht weiß jemand eine Abhilfe .

Auswandern, es gibt genug Länder ohne diese lästige, teure Versicherungspflicht.
Da sollte man sich dann aber hüten, in solchen Ländern mal in ein Krankenhaus zu kommen, dann da wird erst nach Bonitätsprüfung behandelt.



Zitat (von willi18):
Ist eine Klage gegen die Bemessungsgrundlage der freiwilligen Krankenversicherung vor dem Sozialgericht,also Kostenfrei möglich ?

Da meines Wissens nach bereits Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht dazu entscheiden haben, was konkret hätte man denn überhaupt neues vorzutragen?
Also außer "mimimi, ist mir zu teuer" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Auswandern, es gibt genug Länder ohne diese lästige, teure Versicherungspflicht. Heiraten würde auch genügen, sofern der Partner/Partnerin in der GKV ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Heiraten würde auch genügen, sofern der Partner/Partnerin in der GKV ist.

Oder wieder arbeiten.
Zitat (von willi18):
Ich habe aufgehört zu arbeiten

Nicht zu arbeiten, muss man sich leisten können.

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