Hallo,
vor ca. 2 Wochen hatte ich in einer Tiefgarage einen Unfall.
Beim Rückwärtsfahren fuhr ich gegen den hinter mir wartenden PKW, so dass seine Stoßstange und sein rechter Scheinwerfer beschädigt wurden.
Es handelt sich dabei um einen dunkelblauen Kastenwagen. Dieser hatte kein Licht an, so dass ich ihn leider übersehen habe.
Nun meine Frage: Ist dem anderen Fahrer hier eine Teilschuld anzulasten, weil er kein Licht an hatte? Oder ist er dazu nicht verpflichtet?
Würde mich sehr über Eure Einschätzung hierzu freuen.
Danke
PP
KFZ-Haftpflicht Schaden - Teilschuld?
27. Mai 2008
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Frage vom 27. Mai 2008 | 16:50
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 14x hilfreich)
KFZ-Haftpflicht Schaden - Teilschuld?
#1
Antwort vom 27. Mai 2008 | 18:39
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 22x hilfreich)
da du rückwärtsfahrer bist denke ich wird es verdammt schwer den es gilt beim rückwärts fahren gilt besondere vorsicht
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