KFZ Haftpflicht aber nicht versicherungsnehmer

9. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)
KFZ Haftpflicht aber nicht versicherungsnehmer

So super ich brauch mal wieder Hilfe.

Folgende Situation: Ich bin KFZ Halter mein Ex Versicherungsnehmer. Ex hat KFZ Haftpflicht nicht gezahlt. Ich war bei Vertragsunterzeichnung nicht vor Ort, KFZ Versicherung will nun von mir das Geld. Ich habe nie Versicherungsunterlagen erhalten, Versicherung behauptet aber ich sei Versicherungsnehmer --- frag mich wie das gehen soll wenn ich gar nicht in Deutschland bin???


was kann ich tun?????

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17 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das Ergebnis ist dann aber gleich - das Auto wird zwangsabgemeldet und entstempelt.
Die Haftpflicht ist eine Zwangsversicherung und wenn der Ex sich abmeldet, wird der Eigentümer lt. Brief der Versicherungsnehmer. Ist immer noch besser als Auto aus dem Verkehr zu ziehen oder unversichert zu sein.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

ne ne er hat nichts abgemeldet das ist es ja ....

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#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1041x hilfreich)

Du hast doch bei Anmelden eine Versicherung (Doppelkarte) vorgelegt ? Also warst du wohl doch mal in D.

Wo ist denn dein "Auto" abgeblieben, für das DU eine Versicherung brauchst solange es angemeldet ist !

Erst mal würde ich MEINEN Wagen stilllegen lassen.

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#4
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Also das Auto wurde gekauft die Versicherung das hat alles mein Exmann gemacht also die Versichherung hat er auf sich angemeldet ich bin nach dem alles geregelt war nach österreich. die jahresprämie hab ich auf das konto meines mannes überwiesen so das die Versicherung abziehen konnte nur durch die Post der Stadtverwaltung habe ich erfahren das er diese prämie nie gezahlt hat, kurz danach bekam ich dann post der versicherung --- das auto ist nun leider stillgelegt und ich bin am ausrasten weil ich dies nicht verurscaht habe die Verischerung seiner seits behauptet nun ich bin der Versicherungsnehmer und ich habe aber nie was unterschrieben oder ähnliches. klar bin ich als halter verantwortlich das die prämie gezahlt wird aber wenn ich keinerlei Post erhalte oder mir vorenthalten wird kann ich nichts machen ich musste so uns so schon so viel ****** nachzahlen weil er mutwillig alles zurückgebucht hat was fpr banken und versicherungen von mir gezahlt wurde er setzt ja sgar meinen arbeitsplatz aufs spiel durch sowas

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#5
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Neue informationen. Es ist weder eine Doppelkarte noch ein Versicherungsschein vorhanden nun stellt sich die Frage wer Unterschriften geleistet hat??? Ich definitiv nicht und mein Ex mann auch nicht. Was nun???

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1041x hilfreich)

Halter eines Fahrzeugs ist der auf dessen Namen es angemeldet ist ?? Du oder jemand mit deiner Vollmacht ???
Anmelden kann man nur wenn man eine Doppelkarte von einer Versicherung vorlegt.

Zahlt man die dann nicht meldet die Versicherung der Stadt das keine vorliegt, die dann das Fahrzeug stilllegen.

Wenn die jemanden bevollmächtigst dann haftet du auch für den Quatsch den der macht.

Was das mit deinem "Arbeitsplatz" zu tun haben kann versteh ich jetzt nicht. die Post wird an die Adresse geschickt unter der du dein Auto angemeldet hat - nicht in deine österreichische Skihütte.



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#7
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

ja das auto ist auf meinen Namen angemeldet, die Versicherung lief aber über meinen Exmann, das Auto wurde vom Autohaus angemeldet, so weit ich das noch verfolgen kann, und die Versicherung sollte auch weiterhin auf meinen Ex mann laufen. Wer nun wie was gemacht hat ist hier fraglich. die Post der Versicherung sollte auf die wohnanschrift meines Mannes gehen weil ich dort auch noch gemeldet war, aber es kam keine Post kein Versicherungspolice keine Doppelkarte gar nichts .... da s ist ja das was mich verwundert, mein Auto kann nur angemeldet werden wenn man eine Versicherung hat das weiss ich aber wie ist es dann möglich das ich keine unterlagen erhalte mein Ex keine unterlagen erhält mir aber die Post plötzlich an meine Österreichische Anschrift nach Graz geshcikt wird ohne das jemand die je bekannt gegeben hat????

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#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1041x hilfreich)

Ohne die Mysterien zu lüften - das ist alles egal.

Du bist als Halter des Fahrzeugs auch verpflichtet es zu versichern. Durch Vorlage der Doppelkarte steigt die Versicherung quasi Blind in den Vertrag ein.

Es ist dein Fahrzeug, kümmere dich drum.

Und danach kannst du mit deinem Ex-Mann ein Hühnchen rupfen.

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#9
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

nachdem ganzen Theater was mich nerven gekostet hat hab ich das Auto sofort in Deutschland abgemeldet weil ich keinen ärger haben möchte und nun steht er so vor sich hin ... in deutschland kann ich ihn nicht mehr anmelden weil ich hier nun hauptwohnsitz habe ....

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#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1041x hilfreich)

Und melde ich doch in Österreich an, wo ist das Problem.

Das kommt davon wenn man beim "Mauscheln" auf die Nase fällt. Du hättest den Wagen eh nicht in D anmelden können, da dein Wohnsitz dort nicht war.

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#11
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Ne ne ne ich habe bis august in deutschland gewohnt und da Auto habe weit vorher gekauft, mauscheln war gar nicht im sinn. Es sollte nur so lange in Deutschland gemeldet bleiben bis ich es hier angemeldet habe. Das Priblem ist ich bekomme den deutschen fahrzeugbrief nciht weil das auto über eine bank finanziert ist und ich a einen deutschen bürgen finden muss oder hier in ö einen barkredit aufnehme

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#12
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1041x hilfreich)

quote:
Das Problem ist


Das ist aber nicht der Grund der Stilllegung.

Innerhalb der EU sollte eine Ummeldung kein Problem sein, auch mit Kredit. Die Bank schickt die Papiere einfach der Zulassungsstelle und die wieder zurück.

So was kann man auch vorher klären



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#13
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

hab ich auch gedacht ist aber nicht so. ich muss den fahrzeugbrief an einen generallimporteur geben dort sthet ja eine Eu Typenschlüssennummer drauf diese muss von einem genereallimporteur freigeschalten werden, wenn das passiert ist muss ich zum Ö. Finanzamt dort wird die sog. Nova nachberechnet ist die bereechent und gezahlt kann ich erst die haftpflichtversicherung abschliessen ist die abgeschlossen muss ich das sog,Pickerl machen und erst dann darf ich fahren ---- dachte auch es ist einfacher

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#14
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1041x hilfreich)

Dafür kann man in Ö schön Skifahren :-)

Und mach das doch. Versteh aber nicht was der Generalimporteur damit zu tun. Ist eigentliche reine Steuergeschichte in Ö

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#15
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Ein Generalimporteur muss die sog. EG Typenschlüsselnummer freischalten damit die Fahrzeugdaten in Österreich zu sehen sind. Erst wenn das durch den Generalimporteur geschehen ist kann die Nova beantragt werden ist die bezahlt kann man den rest machen Pickerl und so weiter.

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#16
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

ja die bank will aber bei der Zusendung des Fahrzeugscheines plötzlich einen Bürgen ----^^ naja die Geschichte um die Versicherung ist weit aus mehr als ich gedacht habe. Sie anderen Thread

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#17
 Von 
GP2011
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 47x hilfreich)

Trara --- Dank einer schlauen Nachfrage bei der Kfz Zulassungsbehörde kam doch heraus das mein Exgatte der Versicherungsnehmer war und werden sollte .... diese Aussage ich kann sagen Eindeutige Aussage habe ich Postum an die Versicherung versand und kucki da ich habe ein angebot was auf meinen Namen lautet ..... huhu mal was positives

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