KFZ-Haftpflicht oder Pech?

9. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)
KFZ-Haftpflicht oder Pech?

A belädt auf einem Supermarkparkplatz seinen PKW mit den Einkäufen, welche in einem Einkaufswagen lagerten. Der Parkplatz ist abschüssig. Die Bremse am Einkaufswagen wurde nicht angezogen. Der Wagen rollt los und beschädigt das Auto des B.

Ist es richtig, dass es sich aufgrund einer Be- und Entladetätigkeit um einen Schaden für die KFZ Haftpflicht des A handelt? B hat einiges Material im Internet gelesen, dass ein solcher Schaden abgedeckt ist, da sich das Beladen um einen unmittelbaren Zusammenhang mit der PKW-Nutzung handelt.
Hintergrund ist, dass B's Ansprüche gegen A ohne die PKW-Haftpflicht kaum durchsetzbar sind. (Ausländer, evtl. ohne Vermögen und Privathaftpflicht, eine zivil-Klage wäre teuer und ungewiss)

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von jordanjordan):
Ist es richtig, dass es sich aufgrund einer Be- und Entladetätigkeit um einen Schaden für die KFZ Haftpflicht des A handelt?

Nö, das ist ein klassischer Fall für die private Haftpflichtversicherung - sofern sie vorhanden ist.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)

Das wäre ja der Knackpunkt. Es war definitiv während des Einladevorgangs nach Schilderung des Gegners. Also Einige Teile im PKW sowie einige Teile noch im Einkaufswagen.

In dem Link sehe ich nun, dass auch die Gerichte dabei unterschiedlich Urteilen. Macht es aufgrund dieser Situation Sinn direkt einen Anwalt einzuschalten um meine "Chancen nicht zu verschlechtern"?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von jordanjordan):
Macht es aufgrund dieser Situation Sinn direkt einen Anwalt einzuschalten um meine "Chancen nicht zu verschlechtern"?



Nein, du weisst ja noch gar nicht ob die Versicherung die Regulierung überhaupt ablehnt.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.03.2019 14:39:38
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok, meine Frage bezog sich darauf, ob man an dieser Stelle mit ungünstigen Formulierungen oder ähnlichem sich selbst ins Bein schießt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von jordanjordan):
Ok, meine Frage bezog sich darauf, ob man an dieser Stelle mit ungünstigen Formulierungen oder ähnlichem sich selbst ins Bein schießt.


Möglicherweise, kommt auch auf die Höhe des Schadens an (Gutachter?). Der Geschädigte sollte den Schaden melden, notwendige Anwaltskosten (wenn sich bei geringer Summe der Versicherer querstellt) gehören zum Schadensersatz. Bei Schaden über 750 Euro direkt Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen