A belädt auf einem Supermarkparkplatz seinen PKW mit den Einkäufen, welche in einem Einkaufswagen lagerten. Der Parkplatz ist abschüssig. Die Bremse am Einkaufswagen wurde nicht angezogen. Der Wagen rollt los und beschädigt das Auto des B.
Ist es richtig, dass es sich aufgrund einer Be- und Entladetätigkeit um einen Schaden für die KFZ Haftpflicht des A handelt? B hat einiges Material im Internet gelesen, dass ein solcher Schaden abgedeckt ist, da sich das Beladen um einen unmittelbaren Zusammenhang mit der PKW-Nutzung handelt.
Hintergrund ist, dass B's Ansprüche gegen A ohne die PKW-Haftpflicht kaum durchsetzbar sind. (Ausländer, evtl. ohne Vermögen und Privathaftpflicht, eine zivil-Klage wäre teuer und ungewiss)
KFZ-Haftpflicht oder Pech?
9. August 2016
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Frage vom 9. August 2016 | 23:36
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 10x hilfreich)
KFZ-Haftpflicht oder Pech?
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#1
Antwort vom 10. August 2016 | 08:29
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 661x hilfreich)
ZitatIst es richtig, dass es sich aufgrund einer Be- und Entladetätigkeit um einen Schaden für die KFZ Haftpflicht des A handelt? :
Nö, das ist ein klassischer Fall für die private Haftpflichtversicherung - sofern sie vorhanden ist.
Ich empfehle mich.
#2
Antwort vom 10. August 2016 | 08:42
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 714x hilfreich)
ZitatNö, das ist ein klassischer Fall für die private Haftpflichtversicherung - sofern sie vorhanden ist. :
Zu pauschal.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mit-Einkaufswagen-fremdes-Auto-beschaedigt-welche-Versicherung-zustaendig--f235464.html
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#3
Antwort vom 10. August 2016 | 09:40
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 10x hilfreich)
Das wäre ja der Knackpunkt. Es war definitiv während des Einladevorgangs nach Schilderung des Gegners. Also Einige Teile im PKW sowie einige Teile noch im Einkaufswagen.
In dem Link sehe ich nun, dass auch die Gerichte dabei unterschiedlich Urteilen. Macht es aufgrund dieser Situation Sinn direkt einen Anwalt einzuschalten um meine "Chancen nicht zu verschlechtern"?
#4
Antwort vom 10. August 2016 | 11:34
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 894x hilfreich)
ZitatMacht es aufgrund dieser Situation Sinn direkt einen Anwalt einzuschalten um meine "Chancen nicht zu verschlechtern"? :
Nein, du weisst ja noch gar nicht ob die Versicherung die Regulierung überhaupt ablehnt.
gruß charly
#5
Antwort vom 10. August 2016 | 12:49
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 10x hilfreich)
Ok, meine Frage bezog sich darauf, ob man an dieser Stelle mit ungünstigen Formulierungen oder ähnlichem sich selbst ins Bein schießt.
#6
Antwort vom 11. August 2016 | 08:31
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 714x hilfreich)
ZitatOk, meine Frage bezog sich darauf, ob man an dieser Stelle mit ungünstigen Formulierungen oder ähnlichem sich selbst ins Bein schießt. :
Möglicherweise, kommt auch auf die Höhe des Schadens an (Gutachter?). Der Geschädigte sollte den Schaden melden, notwendige Anwaltskosten (wenn sich bei geringer Summe der Versicherer querstellt) gehören zum Schadensersatz. Bei Schaden über 750 Euro direkt Anwalt.
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