KFZ Haftpflicht zahlr nicht das komplette Gutachten - Gutachter stellt Anspruch privat

21. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464234-49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Haftpflicht zahlr nicht das komplette Gutachten - Gutachter stellt Anspruch privat

Hallo,
Mit meinem Auto wurde ein Haftpflichtschaden an einem anderen parkenden Auto verursacht. Dieser wurde auch meiner Versicherung gemeldet, welche die komplette Schadenzahlung übernahm. Auf den Wunsch meiner Versicherung wurde ein Gutachter hinzugezogen, um die Höhe des entstandenen Schadens zu beurteilen. Ca. 2 Monate nach dem Unfall erhielt ich von diesem Gutachter einen Brief (Gutachter würde vom Geschädigten auagewählt), dass meine Verischerung seine geforderte Pauschale nicht komplett bezahlt habe, da sie diese als zu hoch ansehen und ich deswegen die Differenz von ca. 80€ privat an ihn begleichen solle.
Nach Rücksprache mit der Versicherung habe ich dieses Schreiben ignoriert.
Heute kam ein Mahnbescheid vom Amtsgericht.
Die Versicherung rät mir nun Widerspruch einzulegen und im Falle eines Rechtstreites würden sie mir einen Anwalt zur Verfügung stellen.
Kann der Gutachter mir denn privat eine Rechnung über die nicht gezahlte Differenz erstellen und muss ich dies zahlen?
Ich möchte ungerne eine Verhandlung riskieren, wenn ich keine Chance auf Recht habe.
Wie sieht es in meinem Fall aus?

Dankeschön!

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119432 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von fb464234-49):
Kann der Gutachter mir denn privat eine Rechnung über die nicht gezahlte Differenz erstellen

Ja, kann er.



Zitat (von fb464234-49):
und muss ich dies zahlen?

Entweder Du oder die Versicherung freiwillig.
Wenn es vors Gericht geht zahlst Du oder auch nicht - je nach dem wie der Richter entscheidet (in der Regel wird er gegen Dich entscheiden). Im Nachgang musst Du dann die Versicherung verklagen (falls sie nicht freiwillig zahlt).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von fb464234-49):
Kann der Gutachter mir denn privat eine Rechnung über die nicht gezahlte Differenz erstellen


Ja, das hat er ja schon gemacht.

Zitat (von fb464234-49):
und muss ich dies zahlen?


Nein, du persönlich mußt nichts bezahlen.


Zitat (von fb464234-49):
Heute kam ein Mahnbescheid vom Amtsgericht.



Versuchen kann man`s ja. ;)

(Der einfachere Weg für den SV wäre, wenn er sich sein Geld bei seinem Auftraggeber holt)


Zitat (von fb464234-49):
Die Versicherung rät mir nun Widerspruch einzulegen und im Falle eines Rechtstreites würden sie mir einen Anwalt zur Verfügung stellen.



Korrekt.


Zitat (von fb464234-49):
Ich möchte ungerne eine Verhandlung riskieren, wenn ich keine Chance auf Recht habe.



Da es hier um einen Haftpflichtschaden geht, hast du nichts zu befürchten.
Selbst wenn er vor Gericht siegt, muß deine Versicherung für die Kosten aufkommen.


Gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb464234-49):
Kann der Gutachter mir denn privat eine Rechnung über die nicht gezahlte Differenz erstellen

Ja, kann er.



Zitat (von fb464234-49):
und muss ich dies zahlen?

Entweder Du oder die Versicherung freiwillig.
Wenn es vors Gericht geht zahlst Du oder auch nicht - je nach dem wie der Richter entscheidet (in der Regel wird er gegen Dich entscheiden). Im Nachgang musst Du dann die Versicherung verklagen (falls sie nicht freiwillig zahlt).


Deine Antworten werden immer bizarrer...

Es handelt sich dabei um einen PKW-Haftpflichtschaden. Die Gutachter kosten muss, sofern berechtigt, die Versicherung übernehmen. Unberechtigte Forderungen werden vom Versicherer abgewehrt.

Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem der Versicherte bei einem KFZ-Schaden in Vorleistung treten mußte.

Nenne dann bitte konkrete Beispiele.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119432 Beiträge, 39726x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bitte schön: http://www.captain-huk.de/urteile/die-allianz-vers-sowie-deren-vn-erhalten-kostenpflichtige-nachhilfestunden-durch-das-mahngericht-stuttgart-und-das-amtsgericht-karlsruhe-zum-thema-79-zpo-sowie-zum-sachverstandigenhonorar-bei-einem-v/



Weder ersichtlich, noch wahrscheinlich, dass der VN irgendwelche Kosten zu tragen hatte
oder seine Versicherung verklagen musste.

Mir ist bei KH Schäden auch kein Fall bekannt.
Würde auch dem Sinn einer Pflichtversicherung vollkommen widersprechen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Zitat (von Harry van Sell):
Bitte schön: http://www.captain-huk.de/urteile/die-allianz-vers-sowie-deren-vn-erhalten-kostenpflichtige-nachhilfestunden-durch-das-mahngericht-stuttgart-und-das-amtsgericht-karlsruhe-zum-thema-79-zpo-sowie-zum-sachverstandigenhonorar-bei-einem-v/



Weder ersichtlich, noch wahrscheinlich, dass der VN irgendwelche Kosten zu tragen hatte
oder seine Versicherung verklagen musste.

Mir ist bei KH Schäden auch kein Fall bekannt.
Würde auch dem Sinn einer Pflichtversicherung vollkommen widersprechen.



gruß charly


Ich verstehe den Sinn der Antwort nicht. Wahrscheinlich nur van Sell...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von asd1971):
Ich verstehe den Sinn der Antwort nicht. Wahrscheinlich nur van Sell...



Und ich versteh nicht, was du nicht verstehst. :)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
.
Zitat (von asd1971):
Ich verstehe den Sinn der Antwort nicht. Wahrscheinlich nur van Sell...



Und ich versteh nicht, was du nicht verstehst. :)



gruß charly


Was seine Antwort mit meiner zu tun hat... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.624 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen