KFZ Halterabweichung

15. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
dv946
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
KFZ Halterabweichung

Hallo Leute,
Weiß zufällig jemand,ob die VHV Versicherung eine Halterabweichung akzeptiert.Also das Halter und Versicherungsnehmer nicht die selbe Person sind.Wir hatten den Halterwechsel vollzogen,ohne uns vorher bei der Vers.schlau zu machen.Bei der telefonischen Anforderung der eVB nummer hatte ich den Grund dafür erwähnt.Wäre der Vorgang auf der Zulassungsstelle nicht geblockt worden,wenn durch die eVB Nummer keine Versicherung zustande gekommen wäre.Der Grund des Wechsels war,dass der Eigetümer eine neue Meldeadresse hat,das Fahrzeug aber an seinem alten Platz verbleiben soll.Weil das Anwohnerparkraum ist,wurde schon mit Abschleppen gedroht.Der Eigetümer hat aber seine Lebensmittelpunkt im Ausland.Wenn er dann mal kommt,hat er das Fahrzeug.Da der Vers.Nehmer ab Sonntag nicht mehr im Land ist,könnte ich den Vorgang nicht mehr rückgängin machen,und das Fahrzeug hätte wahrscheinlich keine Versicherung mehr.Am Montag weiß ich mehr.Aber das liegt mir jetzt schwer auf dem Magen.

Probleme mit der Versicherung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Und warum fragen Sie das nicht bei der Versicherung nach? Woher soll das jemand hier im Forum wissen?

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#2
 Von 
dv946
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Jotrocken):
Und warum fragen Sie das nicht bei der Versicherung nach? Woher soll das jemand hier im Forum wissen?
Toller Vorschlag.Das hab ich doch selbst im vorletzten Satz erwähnt,dass ich am Montag schlauer bin,hoffe ich.Aber ich könnte ruhiger schlafen,wenn ich es jetzt schon wüsste

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von dv946):
Weiß zufällig jemand,ob die VHV Versicherung eine Halterabweichung akzeptiert.

Das findet sich in der Regel in den vertraglichen Vereinbarungen die hier keiner kennt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

die Versicherung kommt doch aus der einmal gegebenen Bestätigung nicht raus.
Sie kann natürlich kündigen, aber sicher nicht zur Unzeit.

Zitat:
Weil das Anwohnerparkraum ist,
Der Eigentümer ist aber doch gar kein Anwohner.
Wenn das mal rechtens ist ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Die meisten Versicherungen akzeptieren eine Haltertrennung, nun kommt es noch auf die Beziehung zw. Halter und VN an.

Eheleute ok
Eltern /behindertes Kind ok

"andere Konstellationen" - ungern - daher richtig schön überteuert (gerne 50% Aufschlag)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Der Eigentümer ist aber doch gar kein Anwohner.
Wenn das mal rechtens ist ...

Wohl schon. Sonst hätte jeder Leasingnehmer ein Problem mit Anwohnerparkkarten. Man sollte sich aber als Halter über all seine Pflichten gemäss StVZO und FZV bewusst sein.

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