KFZ-Schaden: fiktive Abrechnung

18. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Isnogud
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
KFZ-Schaden: fiktive Abrechnung

Hallo,

mein Auto wurde beschädigt und ich bat die gegnerische Versicherung, auf Gutachten-Basis abzurechnen. Den Schaden werde ich weitgehend selbst bzw. per Smart-Repair beseitigen lassen.

Nun wurden mir neben der MWST (ist nachvollziehbar) auch die folgenden Positionen gekürzt:

- Arbeitslohn der freien Werkstatt gegenüber der Markenwerkstatt
- Verbringungskosten zur Lackiererei
- Aufschlag von 19 % auf die UVP der Ersatzteile
- Beilackierung der Tür wegen Farbidentität zum Seitenteil

Das Fahrzeug ist vier Jahre alt und bislang nur in Markenwerkstatt gewartet (Scheckheft).

Ich fürchte, einige der Kürzungen sind OK und denke, ich werde mit der Versicherung noch ein wenig "feilschen". OK muss ich alle Kürzungen anerkennen?

Gruß

Isnogud

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41028x hilfreich)

quote:
- Verbringungskosten zur Lackiererei

Fallen diese denn nicht an? Oder wurde nur anteilsmäßig gekürzt



quote:
- Aufschlag von 19 % auf die UVP der Ersatzteile

Wer hat denn auf die eh utopischen UVPs noch 19% aufgeschlagen???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

19 % sind zuviel, normal sind 10. Der Rest MUSS bezahlt werden, nimm dir nen Anwalt. Ich hatte das selbe Problem, und erst nach Mahnung vom Anwalt haben die Geier bezahlt. Die Anwaltskosten müssen die auch zahlen, also immer rein damit.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41028x hilfreich)

quote:
19 % sind zuviel, normal sind 10.

Selbst 10% sind nicht normal.

Meist zahle ich zwischen 10-40% weniger als die UVP-Listen ausweisen.





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#4
 Von 
markus118d
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 97x hilfreich)

bei fiktiver Abrecchnung geht es aber leider nicht darum, was wirklich für die Teile bezahlt wird...sonst wärs keine fiktive. Natürlich kriegt man das billiger.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41028x hilfreich)

quote:
bei fiktiver Abrecchnung geht es aber leider nicht darum, was wirklich für die Teile bezahlt wird...

Falsch, Mondpreise braucht keinen Versicherung zu akzeptieren.

Deshalb richtet sich die Versicherung auch nach den Werten die im Gutachten genannt werden bzw. nach den UVP bei den Preisen.

Und da ist es logisch, das sie den großzügingen Aufschlag auf die UVP streicht.





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