Hallo,
mein Auto wurde beschädigt und ich bat die gegnerische Versicherung, auf Gutachten-Basis abzurechnen. Den Schaden werde ich weitgehend selbst bzw. per Smart-Repair beseitigen lassen.
Nun wurden mir neben der MWST (ist nachvollziehbar) auch die folgenden Positionen gekürzt:
- Arbeitslohn der freien Werkstatt gegenüber der Markenwerkstatt
- Verbringungskosten zur Lackiererei
- Aufschlag von 19 % auf die UVP der Ersatzteile
- Beilackierung der Tür wegen Farbidentität zum Seitenteil
Das Fahrzeug ist vier Jahre alt und bislang nur in Markenwerkstatt gewartet (Scheckheft).
Ich fürchte, einige der Kürzungen sind OK und denke, ich werde mit der Versicherung noch ein wenig "feilschen". OK muss ich alle Kürzungen anerkennen?
Gruß
Isnogud
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KFZ-Schaden: fiktive Abrechnung
18. Juni 2012
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Frage vom 18. Juni 2012 | 20:43
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 1x hilfreich)
KFZ-Schaden: fiktive Abrechnung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 18. Juni 2012 | 21:30
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41028x hilfreich)
quote:
- Verbringungskosten zur Lackiererei
Fallen diese denn nicht an? Oder wurde nur anteilsmäßig gekürzt
quote:
- Aufschlag von 19 % auf die UVP der Ersatzteile
Wer hat denn auf die eh utopischen UVPs noch 19% aufgeschlagen???
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 20. Juni 2012 | 09:31
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 97x hilfreich)
19 % sind zuviel, normal sind 10. Der Rest MUSS bezahlt werden, nimm dir nen Anwalt. Ich hatte das selbe Problem, und erst nach Mahnung vom Anwalt haben die Geier bezahlt. Die Anwaltskosten müssen die auch zahlen, also immer rein damit.
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#3
Antwort vom 20. Juni 2012 | 19:19
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41028x hilfreich)
quote:
19 % sind zuviel, normal sind 10.
Selbst 10% sind nicht normal.
Meist zahle ich zwischen 10-40% weniger als die UVP-Listen ausweisen.
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#4
Antwort vom 21. Juni 2012 | 08:12
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 97x hilfreich)
bei fiktiver Abrecchnung geht es aber leider nicht darum, was wirklich für die Teile bezahlt wird...sonst wärs keine fiktive. Natürlich kriegt man das billiger.
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#5
Antwort vom 22. Juni 2012 | 20:43
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41028x hilfreich)
quote:
bei fiktiver Abrecchnung geht es aber leider nicht darum, was wirklich für die Teile bezahlt wird...
Falsch, Mondpreise braucht keinen Versicherung zu akzeptieren.
Deshalb richtet sich die Versicherung auch nach den Werten die im Gutachten genannt werden bzw. nach den UVP bei den Preisen.
Und da ist es logisch, das sie den großzügingen Aufschlag auf die UVP streicht.
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