KFZ Schutzbrief bzw. ADAC Pannenleistung

11. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
vrr32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Schutzbrief bzw. ADAC Pannenleistung

Hallo,

ich habe eine grundsätzliche Frage zum oben genanntem Versicherungstyp.
Bei diesen Versicherungen werden ja Leistungsumfänge versichert, die dann im Falle einer Panne genutzt werden können.

Wenn man jetzt eine Fahrzeugpanne hat und die Fahrzeugreparatur dann einige Tage dauert, hat man ja z.B. den Anspruch auf einen Mietwagen während der Reparaturdauer mit einem Höchstsatz von xx € pro Tag und zusätzlich diverse Fahrtkostenerstattungen und natürlich die Abschleppleistung.
Wenn man jetzt nicht die Leistung direkt über die Verischerung "bestellt" hat, sondern sich selbst um diese Leistungen gekümmert hat - also z.B. einen deutlich günstigeren Mietwagen gefunden hat - kann man dan den Leistungsumfang "pauschal" abrechnen, also einfach die versicherten Ersatzleistungen pauschal einfordern auch wenn die tatsächlich entstandenen Kosten (durch Verzicht) geringer ausfielen?

Sind bei diesen Policen gewisse Pauschalen "standardmäßig" aufführbar, z.B. Korrespondenzkosten?

Vielen Dank schon mal.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat:
Wenn man jetzt nicht die Leistung direkt über die Verischerung "bestellt" hat, sondern sich selbst um diese Leistungen gekümmert hat - also z.B. einen deutlich günstigeren Mietwagen gefunden hat - kann man dan den Leistungsumfang "pauschal" abrechnen, also einfach die versicherten Ersatzleistungen pauschal einfordern auch wenn die tatsächlich entstandenen Kosten (durch Verzicht) geringer ausfielen?

Zitat:
Sind bei diesen Policen gewisse Pauschalen "standardmäßig" aufführbar, z.B. Korrespondenzkosten?

Kommt darauf an wie die vertraglichen vereinbarung zu dem Thema formuliert sind ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von vrr32):
kann man dan den Leistungsumfang "pauschal" abrechnen, also einfach die versicherten Ersatzleistungen pauschal einfordern auch wenn die tatsächlich entstandenen Kosten (durch Verzicht) geringer ausfielen?

Unter Umständen kannst Du das gar nicht abrechnen, weil vertraglich vereinbart sein könnte, dass die Buchung des Mietwagens durch den Aussteller des Schutzbriefes zu erfolgen hat.

Und selbst wenn: Dass Du den Mietwagen bei einem anderen Vermieter billiger bekommen hast, heißt noch lange nicht, dass es günstiger als der Tarif des ADAC o.ä. ist. Großkunden bekommen durchaus erhebliche Rabatte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat:
gewisse Pauschalen "standardmäßig" aufführbar, z.B. Korrespondenzkosten?
Du verwechselst solche freiwilligen Policen scheinbar mit KFZ-Haftpflichtversicherung. Dort gibt es Pauschalen und Standardverfahren. Freiwillige Zusatzversicherungen sind Kostendäpfungsversicherungen, die keinen Cent mehr zahlen als ausdrücklich vereinbart und das steht in den Versich.beding.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vrr32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke erst mal für eure Antworten.
Ich stelle diese Frage, weil ich noch nie irgendwas mit Versicherungen abgerechnet habe und einfach nicht als "dummer Kunde" abgespeist werden möchte. Ich kannte halt nur von Erzählungen dieses Prozedere von unverschuldeten KFZ Versicherungen.

Bei den Schutzbriefen ist es ja so, dass es in Abhängigkeit vom Schaden bzw. der Reparaturdauer Anspruch auf gewisse Leistungen gibt.
z.B. wenn das Auto innerhalb von 3 Tagen repariert werden kann, wird ein Mietwagen für diese Zeit bezahlt für bis zu 60 € pro Tag.
oder wenn es länger dauert gibt es den Mietwagen für mehr Tage (bis 60 € pro Tag) + den Rücktransport des Autos zur Heimwerkstatt.

Kann man diese Leistungen pauschal anfordern? Wenn man z.B. den Mietwagen für weniger Tage genommen hat (also auf Komfort verzichtet hat), steht einem dann das Geld zu?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von vrr32):
Wenn man z.B. den Mietwagen für weniger Tage genommen hat (also auf Komfort verzichtet hat), steht einem dann das Geld zu?

Da müsste man die Bedingungen genau anschauen, in der Regel wird das aber so formuliert sein, dass nur tatsächlich entstandene Kosten bis zu einer gewissen Höhe übernommen werden. In Kurzform also: Nein.

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