Hallo zusammen,
mein Schwiegervater ist heute ausversehen mit seiner Tür an meiner gekommen. Nun habe ich leichte Lackspuren, Kostenpunkt zum Wegpolieren ca 80 EUR in der Werkstatt. Angenommen, er würde es über seine Kfz Haftpflicht laufen lassen (150 eur SB), würde dann ebenfalls das Sonderkündigungsrecht greifen oder muss der Schaden über 150 EUR liegen?
So ganz nebenbei würde er dann direkt die Versicherung wechseln. LG
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KFZ Sonderkündigung?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Moin,
in der KFZ-Haftpflicht gibt es keine Selbstbeteiligung.
Wenn ihr den Schaden regulieren lasst wird der Schwiegervater in der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft. Dieser schlechtere Klasse gilt dann auch beim neuen Versicherer.
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Danke! Kann man,wie bei einer Kasko, den Schaden nach 6 Monaten auch wieder der Versicherung rücküberweisen? Oder wäre damit die Sonderkündigung hinfällig?
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Moin,
das Sonderkündigungsrecht besteht nur einen Monat nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistung.
Nach der Kündigung kannst du den Schaden nicht mehr zurückkaufen.
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Bräuchte bitte weitere Hilfe bei folgender Konstellation:
Versicherung wird der Schaden gemeldet. Die Versicherung würde den Schaden, der real existent ist, auch anerkennen. Jedoch einigen wir uns intern irgendwie und die Versicherung braucht mir den Schaden nicht zu erstatten.
Frage:
1. Muss zuerst ein Gutachten für den kleinen Schaden beauftragt werden ?
2. Bleibt das Sonderkündigungsrecht bestehen, obwohl die Versicherung keine Zahlung geleistet hat?
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1. Nein
2. Nein
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Ich habe folgenden Fall:
am 06. Dez. wurde mein Wagen von Unbekannt (Fahrerflucht) beschädigt, stand heute weiß ich jetzt zwar das meine Vollkasko zahlt, aber daher nun auch meine Frage, weil die Kostensteigerung auch nicht ohne ist:
Ab wann gilt mein Sonderkündigungsrecht bei der KFZ Versicherung?
Vom gefühl her würde ich sagen, ab dem Tag, an dem der Schaden physikalisch behoben ist, aber ist das wirklich so?
Weil die Versicherung hat mir am 15. Dez eine "Schadensübernahmeerklärung" zugesannt, sodass ich meinen Wagen auf Kosten der Versicherung reparieren lassen kann (erstmal ja nur theoretisch), leider gibt es aber voraussichtlich erst ab Mitte Januar 2023 einen Werkstatttermin auch aufgrund fehlender Teile.
Was zählt nun?
Die "Willenserklärung" oder die " vollendete" Reparatur ?
Weil das Sonderkündigungsrecht gilt ja irgendwie nur 1 Monat und da zwischen Schaden und Reparatur nun 1 Monat liegen kann, bin ich mir da mega unsicher.
Eigentlich wäre es ja doof eine Versicherung zu kündigen, die noch nicht "geliefert" hat?!
Vielen Dank für eine Auskunft.
eigenes Problem = eigener Beitrag
ZitatWas zählt nun? :
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Und jetzt?
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