Hallo liebe user,
ich habe eine Frage über folgendes Problem. Ich vermiete selbstfahrende Arbeitsbühnen mit eigenem Kennzeichen, z.B. auf Mercedes Sprinter aufgebaut.
Meine Kunden schließen für einen Zusatzbetrag eine Haftpflicht- und Maschinenversicherung ab.
Etwa einmal pro Jahr verursachen diese Kunden einen Schaden, der immer höher liegt als mein Versicherungsbeitrag. Somit bin ich für die Versicherung nicht mehr interessant, da alle Haftpflichtschäden über mein Kennzeichen laufen, ich also meine Versicherung in Anspruch nehmen muss, obwohl ich da nichts für kann. Eine SB gibt es bei meiner Haftpflichtversicherung nicht.
Angenommen, ich setze jetzt im Mietvertrag mit meinem Kunden eine Haftpflicht-SB von 2500 Euro fest, obwohl ich keine SB mit meiner Versicherung habe. Das heisst weiter, dass ich meine Versicherung erst bei Schäden über 2000 Euro einschalten würde, somit halte ich alle Schäden unter dieser Grenze von meiner Versicherung fern. Ich möchte mich also nicht daran bereichern und die Differenz kassieren. Der Grund ist also, nicht von meiner Versicherung aufgrund der zu hohen Schadensquote gekündigt zu werden, da viele Schäden im Bereich bis 5000 Euro liegen.
Wäre das rechtlich möglich, oder könnte der Kunde im Schadensfall sagen, er zahlt gar nichts zum Schaden hinzu, da ich selber auch keine SB habe dabei ?
Danke und VG.
KFZ-Vermieter: Haftpflicht-Selbstbeteiligung
Zitat :Das heisst weiter, dass ich meine Versicherung erst bei Schäden über 2000 Euro einschalten würde,
Geht es um eine KfZ-Haftpflicht?
Dann funktioniert das nicht, denn da entscheidet der Geschädigte ob er die Haftpflicht in Anspruch nimmt, nicht der Versicherte.
Ja, Haftpflicht bei einem von meinen Kunden verursachten Schaden mit meinem Fahrzeug, das auf mich versichert ist.
Der Geschädigte möchte seinen Schaden ja auf jeden Fall ersetzt haben, also muß meine Haftpflicht zahlen, wenn mein Kunde einen Schaden verursacht hat.
Es geht also eher darum, dass ich Schäden bis zu einer bestimmten Höhe (nämlich die mit meinem Kunden vereinbarte SB) meiner Versicherung erst gar nicht melde, sondern bis zu dieser Höhe muß mein Kunde seinen Schaden also selber tragen. Dient der Sensibilisierung des Kunden während seiner Arbeit sowie der Tatsache, meine Versicherung nicht für jeden kleinen Schaden in Anspruch nehmen zu müssen, da sonst die Kündigung droht.
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Zitat :Es geht also eher darum, dass ich Schäden bis zu einer bestimmten Höhe (nämlich die mit meinem Kunden vereinbarte SB) meiner Versicherung erst gar nicht melde,
Nur wird das wie gesagt nicht funktionieren, wenn der Geschädigte sich direkt an die Versicherung wendet.
Allerdings ist der Gedanke der Sensibilisierung (Abschreckung) durchaus erfolgversprechend.
Zitat :Wäre das rechtlich möglich,
Ja
Zitat :oder könnte der Kunde im Schadensfall sagen, er zahlt gar nichts zum Schaden hinzu,
Ja, das kann er immer. Dann müsste man ihn halt notfalls verklagen.
Zitat :da ich selber auch keine SB habe dabei ?
Wie sollte er im Vorfeld davon erfahren?
Hallo, danke für die Antwort, darauf kam es mir an, ob das überhaupt gehen würde.
Stimmt, der Geschädigte könnte sich direkt an meine Versicherung wenden, das hatte ich gar nicht bedacht, aber das machen die in der Regel nicht, es läuft alles über mich.
Vielen Dank.
Zitat :Stimmt, der Geschädigte könnte sich direkt an meine Versicherung wenden, das hatte ich gar nicht bedacht,
Zum einen kann man die Schäden wohl zurückkaufen, müsste man prüfen wie das bei Dir geht.
Zum anderen kann man der der Meldung vorbeugen, im dem den Mietern entsprechend vorbereitete Formulare gibt und auch entsprechend gestaltete Kärtchen die man an den Geschädigten weitergibt.
Zitat:darauf kam es mir an, ob das überhaupt gehen würde.
Für die gesetzliche Pflichtversicherung für Kraftgahrzeuge geht das nach meiner Auffassung nicht. Für die Zusatzversicherungen dürfte das möglich sein, jedoch gehe ich davon aus, dass bei einer derartigen Selbstbeteiligung wahrscheinlich viele Kunden wegbleiben.
Hallo Leute,
es ist jetzt so gekommen wie ich es schon vermutet hatte, meine Haftpflicht hat mir zum Jahresende gekündigt.
Mein voriger Makler hatte mir damals gesagt, so schnell kündigen die Versicherer nicht, er hatte aber im September ein Gespräch mit der Versicherung und zwei Monate später kam die Kündigung. Warum erst so spät ? Er fände jetzt keinen anderen Versicherer, der mich aufnehmen würde, nur noch einen einzigen, jetzt muss ich das dreifache an HP zahlen pro Jahr.
Durch eine Weiterempfehlung habe ich jetzt einen anderen Makler, der mir jedoch auch kein anderes Angebot machen kann.
Es wird also so kommen, dass ich für die Mieter eine SB in der HP und VK von je 5000 Euro vereinbaren muss. Zusätzlich werde ich nochmal bis 5000 Euro beisteuern. Das ist mit dem zweiten Versicherungsmakler so besprochen und für gut befunden.
Überhaupt macht der zweite einen wesentlich motivierteren Eindruck als der erste. Ich verstehe nicht, warum der erste mich nicht vorher schon darauf hingewiesen hat, wie hoch die Schäden sind und das gegengelenkt werden muss. Es wurden eben nur alle Schäden bezahlt und ich bekam nie eine Meldung über die Höhe. Dachte dann aber auch, ich werde später etwas höher gestuft wie die Schadenfreiheitsklasse bei normalen Autos.
Ich selber habe in der HP keine SB und in der VK 1000 Euro SB.
Dies ist nicht dazu gedacht, um mich im Schadensfall zu bereichern, also vom Mieter 5000 Euro zu kassieren und vom Versicherer auch noch was. Sondern darum, Schäden bis zu dieser Höhe von der Versicherung fernzuhalten und erst gar nicht zu melden. Der Schaden wird also direkt und nur mit dem Mieter abgerechnet.
Dies ist meine einzige Chance, in meiner Situation mit der Pistole auf der Brust habe ich keinerlei Bitten zu äußern. Wir können so versuchen, die Schäden vom Versicherer fernzuhalten und wenn ein oder zwei Jahre kein Schaden war, mal vorsichtig nachzufragen ob man etwas niedriger eingestuft werden kann, meinte der zweite Makler.
Der Versicherungsbeitrag für die Mieter pro Miettag wird auch wesentlich höher ausfallen, ich muss versuchen das meiste umzulegen.
Was aber kein einziger Laie verstand, ich habe mit vielen Leuten und Bekannten darüber geredet, ist, wenn man beim arbeiten (nicht beim fahren auf der Strasse) mit dem Arbeitskorb z.B. an eine Alufassade kommt und diese beschädigt, dass dann meine Versicherung eintritt.
Ich habe vor zwei jahren meine AGB geändert, dass bestimmte Ursachen für Unfälle/Schäden nicht durch mich versichert sind, sondern von der Versicherung des Mieters zu zahlen sind. Das gilt aber nicht, alles ist über mein Nummernschild versichert, selbst Vorsatz könne ich nicht nachweisen. Das kann auch keiner meiner Bekannten und auch Kunden glauben, die Mieter unterschreiben doch für meine Bedingungen, warum werden die nicht eingehalten ?
Der Mieter lenkt den Korb unvorsichtig und zu schnell gegen die Fassade, er macht das mit seinen Händen, wie beim normalen arbeiten unten auf dem Boden, dann sollte doch seine Betriebshaftpflicht zahlen. Denn weder ich noch die Arbeitsbühne können da was für. Und genau diese Meinung teilten alle, selbst einige Mieter dachten so.
Durchschnittlich war es ein Schaden pro Jahr, manches Jahr auch kein Schaden, aber für die Versicherung gelten nur die Zahlen.
Andersrum würde das bedeuten, dass eine Handvoll Mieter in 5 Jahren ausreicht, um einen Vermieter pleite zu machen.
Zitat :Was aber kein einziger Laie verstand, ich habe mit vielen Leuten und Bekannten darüber geredet, ist, wenn man beim arbeiten (nicht beim fahren auf der Strasse) mit dem Arbeitskorb z.B. an eine Alufassade kommt und diese beschädigt, dass dann meine Versicherung eintritt.
Das zeigt ziemlich gut, weshalb man keine Laien in relvanten Sachen befragen sollte, sondern Fachleute.
Tragischerweise sind das wohl auch noch alles Leute die im Besetz von Fahrerlaubnis und KfZ sind, es also wissen müssten hätte man sich mal mit der Sache beschäftigt.
Die Regulierungsvollmacht für Kfz-Versicherungen in Deutschland ist weder beschränkbar noch widerruflich. Erfährt man z.B. durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung.
Zitat :Ich habe vor zwei jahren meine AGB geändert, dass bestimmte Ursachen für Unfälle/Schäden nicht durch mich versichert sind, sondern von der Versicherung des Mieters zu zahlen sind.
Solche Versuche den § 3 Pflichtversicherungsgesetz auszuhebeln sind nichtig. Nicht jede gesetzliche Regelung ist abdingbar.
Ich würde die AGB mal von einem Fachmann checken lassen, wenn man die jetzt eh ändert.
Ich frage mich gerade eines:
Sind diese Arbeitsbühnen wirklich über die KFZ-Haftpflicht versicherbar?
Ich kenne es nur so, dass diese Maschinen als "selbstfahrende Arbeitsmaschinen" über eine Betriebshaftpflicht, oder ggf. Privathaftpflicht versichert sind. Es sind ja eben in aller Regel keine Kraftfahrzeuge im eigentlichen Sinn. Die wenigsten Bagger haben Nummernschilder.
Zitat :Sind diese Arbeitsbühnen wirklich über die KFZ-Haftpflicht versicherbar?
Durchaus
Zitat :mit eigenem Kennzeichen
Zitat :z.B. auf Mercedes Sprinter aufgebaut
Zitat :Zitat :Sind diese Arbeitsbühnen wirklich über die KFZ-Haftpflicht versicherbar?
Durchaus
Zitat :mit eigenem Kennzeichen
Zitat :z.B. auf Mercedes Sprinter aufgebaut
Stimmt, ich hatte den Eingangspost nicht als "Festaufbau" interpretiert. Ich dachte damit wären "auf Sprinter verlastete Arbeitsbühnen" gemeint.
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