KFZ Vers.- Versicherungsnehmer wechseln?

14. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1280 Beiträge, 214x hilfreich)
KFZ Vers.- Versicherungsnehmer wechseln?

Wir haben ja 2 Autos, jeweils eins ist ueber mich versichert, das andere ueber meinen Mann.

Nun hatten wir mit dem Hauptauto einen Versicherungsfall, so dass mein Mann in den Prozenten hochgestuft wurde. Da mein Auto in der Versicherung eh guenstiger ist, und ich nun die besseren Prozentsaetze (Schadensfreiheitsklassen) habe, frage ich mich, ob wir nun einfach die Versicherungen tauschen. Also, ich versichere das teure Auto auf mich, er das guenstige auf sich.

Frage: geht das so einfach? Oder muss man dann auch das Auto beim Strassenverkehrsamt auf den jeweils anderen ummmelden? Das wuerde sich dann widerum nicht mehr lohnen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
ich gehe davon aus, dass ein Fahrzeug auf Sie und eines auf Ihren Mann zugelassen ist und deshalb auch der Halter jeweils zugleich Versicherungsnehmer ist.
Es gäbe jetzt die Möglichkeit einer "abweichenden Halterschaft", was den Zweck Ihres Vorhabens in einfachster Weise erfüllen würde.
Diesen Begriff verwendet man, wenn das Fahrzeug auf Person A zugelassen und Person B der Versicherungsnehmer ist. Beim auf Ihren Mann zugelassenen Fahrzeug würden also Sie (mit Ihrem günstigeren Schadenfreiheitsrabatt) Versicherungsnehmer, die Versicherungsrechnung würde auf Ihren Namen erstellt. Beim anderen Fahrzeug wäre es dann umgekehrt; dieses ist bzw. bleibt auf Sie zugelassen, Versicherungsnehmer wird dann aber Ihr Mann (mit dem schlechteren SFR). Damit wäre der Schadenfreiheitsrabatt so verteilt wie Sie sich das verständlicherweise vorstellen. Das kann man jederzeit wieder ändern, spätestens beim nächsten Autowechsel gestaltet man das wieder neu bzw. anders.
Eine andere Möglichkeit wäre die offizielle Übertragung Ihres Schadenfreiheitsrabattes auf Ihren Mann und natürlich auch umgekehrt.
Dazu müssen die Jahre Ihres Führerscheinbesitzes stimmig sein mit der Dauer des Schadenfreiheitsrabattes und es sind ein paar Formalitäten erforderlich, die es bei der "abweichenden Halterschaft" nicht braucht. U.a. müssen Sie dann gegenseitig erklären, dass jeweils der Andere mit diesem Fahrzeug schon die Dauer des SFR gefahren ist. Die Übertragung des SFR kann man übrigens nicht mehr rückgängig machen.

Die wesentlich einfachere und unkompliziertere Form wäre die erstgenannte Variante. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung bzw. dem/der Aussendienstmann/frau, damit er/sie das in die Wege leitet.

Eine Fahrzeugummeldung in der Zulassungsstelle wäre bei beiden Möglichkeiten nicht erforderlich.

Sepp aus Oberbayern


- der sich über eine Bewertung dieses Beitrags freuen würde






















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"Sepp"

-- Editiert am 15.11.2009 11:18

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