Hallo!
Der Betreff ist leider etwas unverständlich, da die maximale Zeichenanzahl relativ begrenzt ist. Die Problematik wie folgt.
Anfang Dezember beging ich einen Auffahrunfall, der in der Stoßstange des anderen Unfallteilnehmers einen Beule zur Folge hatte. Den Schaden habe ich binnen 3 Tagen auch der Versicherung gemeldet.
Der aktuelle Status ist, dass meine Versicherung einen Sachverständigen beuftragt hat sich der Sache anzunehmen, da die andere Unfallpartei ohne jegliches OK der Versicherung (bzw. meinerseits) den Schaden hat großzügig reparieren lassen. Laut meinem Versicherungsvertreter kann es sogar soweit kommen, dass meine Versicherung aufgrund dessen die Zahlung verweigern wird, da quasi ohne Absprache bzw. Einreichung jeglicher Unterlagen, Fotos oder Gutachten die Reparatur durchgeführt wurde.
Obwohl der Ausgang des Falles aktuell nicht klar ist, hat meine Versicherung dennoch meinen Beitragssatz ab kommenden Jahr aufgrund dieses Unfalls raufgestuft. Auf meine Nachfrage hin, warum dies, war die Aussage des Vertreteters, dass üblicherweise in solchen Fällen die Versicherung eine Art "Rücklage" bildet. Sollte es am Ende doch nicht zu einer Zahlung der Reparaturkosten kommen, und demzufolge zu keiner Inanspruchnahme meiner Versicherung, so würde diese Beitragserhöhung mir wieder gutgeschrieben.
Meine Frage; ist dies tatsächlich die übliche Vorgehensweise von Versicherungen, dass, obwohl der Ausgang noch nicht klar ist, dennoch vorab der Beitrag heraufgestuft wird?
Danke vorab für euer Feedback!
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KFZ-Vers. hochgestuft obwohl Schaden nicht geklärt
27. Dezember 2009
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Frage vom 27. Dezember 2009 | 11:39
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 37x hilfreich)
KFZ-Vers. hochgestuft obwohl Schaden nicht geklärt
#1
Antwort vom 27. Dezember 2009 | 11:54
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 411x hilfreich)
quote:
Meine Frage; ist dies tatsächlich die übliche Vorgehensweise von Versicherungen, dass, obwohl der Ausgang noch nicht klar ist, dennoch vorab der Beitrag heraufgestuft wird?
Ja!
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#2
Antwort vom 27. Dezember 2009 | 12:09
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 679x hilfreich)
quote:Wann denn sonst? Drei Jahre später, nach Klärung durch Rechtsprechung und dann Rückwirkend?
Meine Frage; ist dies tatsächlich die übliche Vorgehensweise von Versicherungen, dass, obwohl der Ausgang noch nicht klar ist, dennoch vorab der Beitrag heraufgestuft wird?
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" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge
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