KFZ-Versicherung: Hab ich das Recht auf Sonderkündigung?

12. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Robert-H
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
KFZ-Versicherung: Hab ich das Recht auf Sonderkündigung?

Aufgrund einer Änderung meiner Vertragsdaten hat mir die KFZ-Versicherung den jährlichen Beitrag um gut 200 EUR (35%) erhöht.
Hab ich das Recht auf Sonderkündigung?

Ich beschreibe mal meinen Fall genauer:
2013 habe ich mir einen Gebrauchtwagen gekauft und diesen mit Teilkasko versichert. Jenerzeit hatte ich es nicht weit zur Arbeit und hatte eine jährliche Laufleistung von 15.000km. Der Beitrag betrug jährlich ca. 560 EUR.
2014 habe ich den Arbeitgeber gewechselt und pendel nun zur Arbeit. Die jährliche Laufleistung beträgt seit dem 29.000km. Ich hatte es der Versicherung nicht gemeldet, weil ich es ehrlich gesagt nicht auf den Schirm hatte. Ich habe mir keine Gedanken darüber gemacht.
Kürzlich hatte mir die Versicherung einen Brief geschickt in dem ich meine persönliche Situation bestätigen sollte. Und da habe ich natürlich gemeldet, dass ich jetzt mehr fahre. Daraufhin haben sie mir den Beitrag erhöht. Verständlich, wie ich rausgefunden habe. Jetzt beträgt der Beitrag 760 EUR - für einen Golf V Variant. Meiner Meinung nach völlig überteuert. Ich habe im Internet Preise verglichen und einen ähnlichen Tarif bei einer ebenfalls namenhaften Versicherung gefunden, der um mehr als 150 EUR günstiger ist. Ich würde natürlich gerne wechseln. Kann ich das durch ein Sonderkündigungrecht?

Ich muss noch dazu sagen, dass mir meine Versicherung die Differenz der zuwenig gezahlten Beiträge der letzten Jahre nicht in Rechnung gestellt hat. Ich weiß nicht ob sie dazu erst gar nicht berechtigt sind oder es aus reiner Kulanz nicht gemacht haben. Und was wenn es aus Kulanz war und ich nun wechseln kann und es mache?! Wird es mir dann in Rechnung gestellt?

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Robert-H):
Hab ich das Recht auf Sonderkündigung?

Das lesen der vertraglichen Vereinbarungen sollte das ans Licht bringen.

Das "übliche" Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung greift hier jedenfalls nicht.



Zitat (von Robert-H):
Ich weiß nicht ob sie dazu erst gar nicht berechtigt sind oder es aus reiner Kulanz nicht gemacht haben.

Das dürfte wohl eher Kulanz sein.
Kann aber sein das das noch nachkommt.

Ganz streng betrachtet könnte man das auch als Betrug auslegen der die Versicherung zur Kündigung berechtigt und von der Leistung befreit.



Zitat (von Robert-H):
Und was wenn es aus Kulanz war und ich nun wechseln kann und es mache?! Wird es mir dann in Rechnung gestellt?

Einfach mal überraschen lassen? Möglich wäre es jedenfalls.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Robert-H
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay, verstehe. Danke für eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Dazu müsste die Versicherung aber nachweisen, seit wann genau die jährliche Laufleistung höher ist. Das wird nicht ganz einfach werden.
Das Umzugsdatum alleine reicht da nicht aus. Könnte ja sein, dass Du am Anfng irgendwie anders zur Arbeit gekommen bist und die Laufleistung tatsächlich nicht höher war. Jedenfalls wäre die Versicherung hierfür nachweispflichtig und das wird sie wohl nur mit bewussten oder unbewussten Hilfe von Dir selbst oder aus Deinem Umfeld können :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

.

-- Editiert von epoeri am 20.03.2017 14:35

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