Hallo,
folgendes Problem ich habe im Januar 2002 ein Auto bei einer Versicherung über einen Familienangehörigen als zweitwagen angemeldet. Es kam für dieses Fahrzeug zwar die Grüne Karte, aber auf der 1. Beitragsrechnung wurde das Fahrzeug berechnet und auch wieder gut geschrieben (als wenn ich das Auto wieder abgemeldet hätte) somit war kein Beitrag fällig. Ich meldete mich daraufhin mehrmals bei dem Vertreter der mir dieses Auto versichert hat, dieser wiederum kontaktierte die Versicherung direkt welche immer kein Problem feststellte.
Nach 2 Jahren also Januar 2004 (noch immer keine Prämie bezahlen müssen) schied dieser Vertreter aus der Firma aus und es kam ein anderer an seine Stelle, mit dem ich vor kurzem Kontakt aufgenommen habe.
Dieser regelte es jetzt und ich müsste jetzt 2 1/2 Jahre diesen Versicherungsbeitrag nachzahlen, was mittlerweile eine nicht unerhebliche Summe ist.
Meine Fragen:
Wielange kann eine (Kfz) Versicherung Rückwirkend Prämien nachfordern?
Welche Möglichkeiten ausser brav zu bezahlen gibt es?
KFZ Versicherung; Nachforderung, Nachzahlung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
eine Versicherung darf 3 Jahre lang die Prämien nachfordern (jedenfalls ist das bei meiner so) und ausser brav zu zahlen, hast du glaub ich nicht viele Möglichkeiten, da es bei uns gesetzlich vorgeschrieben ist, sein Fahrzeug (zumindest Haftpflicht) zu versichern. Vielleicht kannst du dich mit deiner Versicherung einigen, daß du nur die ausstehende Haftpflicht nachzahlst - eine Kasko ist freiwillig.
LG
Hallo zusammen.
Einen ähnlichen Fall habe ich nun auch. Meine KFZ-Versicherung fordert nun eine Nachzahlung von über 800 Euro.
Kannst du, Julla, mit bitte sagen, woher du diese Information hast (evtl. Gesetztestext)? Das wäre lieb.
Gruß Bambuse
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
weswegen fordert denn deine versicherung eine nachzahlung?
zum ersten fall:
es ist hier sicherlich unstrittig, dass der versicherung auch ohne anmahnen des beitrags die prämie zusteht.
in der ausfertigung der police geht auch ein versicherungsbeitrag hervor.
ob allerdings hier evtl. schon eine verjährung stattgefunden hat...
kann ich nicht so sagen.
sprechen sie einfach mal mit ihrem versicherer direkt über diesen vorgang...
eine Verjährung findet hier erst nach 3 Jahren statt (neues Schuldrecht), die Beiträge sind somit gerechtfertigt.
zur Ergänzung...
Bei mir ist es so, dass ich bisher den in der Versicherungspolice vereinbarten Beitrag gezahlt habe. Können die dann trotzdem eine Betragserhöhung bzw. einen von ihnen falsch berechneten Betrag rückwirkend geltend machen?
Gruß Bambuse
hallo bambuse,
hier geht trotzdem nicht draus hervor, worauf diese beitragsnacherhebung kommt...
im regelfall kommen beutragsnacherhebung durch einen ausschluss von weichen tarifmerkmalen wie z.b. wenigfahrertarif oder nachlass für garagennutzung oder hausbesitzer...
es kann auch durch die anfrage beim vorversicherer eine nacherhebung geben, weil z.b. ihr vertrag dort gekündigt wurde oder ihre angaben nicht entsprechend bestätigt wurden...
etwas genauere angaben wären hier schon notwendig, um ansatzweise etwas dazu sagen zu können
Einen wunderschönen Guten Morgen!
Hallo toedti2000. Das ist auch noch das Problem. Aus dem schreiben geht keineswegs hervor, warum diese Erhebung gemacht wird.
Ich werde nun erstmal einen Brief schreiben, in dem ich wissen möchte, was der Grund für die Nachzahlung ist. Und außerdem schreibe ich, dass bisher der in der Versicherungspolice angegebene Betrag gezahlt wurde (was höchstwahrscheinlich vergeblich sein wird). Aber vielleicht kann ich auf ein Entgegenkommen hoffen.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Gruß Bambuse
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten