KFZ Versicherung: Nachforderung, nicht abgemeldet

2. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Paul Bauser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
KFZ Versicherung: Nachforderung, nicht abgemeldet

Hallo,

Zum 31.12. wurde der PKW privat verkauft und übergeben, stand dann mit abmontierten Schildern in einer Privatgarage.

Zum selben Termin wurde die Versicherung gekündigt (bestätigt).

Die Versicherung meldete das im laufe diesen Jahres an die ZL-Behörde, bei der noch nicht abgemeldet war.
Mit Entstempeln ist das dann nachgeholt worden.

Es entstand eine Nachforderung der ZL-Behörde.
Es entstand eine (berechtigte?) Nachforderung der Versicherung.

Die Versicherung veranlasste nun einen Mahnbescheid für die 70Euro. (Zzgl. 30 Euro Mahnbescheid insg. 100Euro)

Ist die Forderung berechtigt? Ich habe bisher nicht gezahlt, wegen der Kündigung zum 31.12. und da der Forderung m.E. keine Leistung gegenüber steht.

Über ein paar kurze Zeilen würde ich mich freuen!

Beste Grüße, Paul

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Ein zugelassenes KfZ muss versichert sein.



quote:
und da der Forderung m.E. keine Leistung gegenüber steht.

Die Versicherung hatte den Wagen weiter versichert bis zur Abmeldung.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paul Bauser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Das KFZ war zwar angemeldet, aber ich hatte weder Besitz noch Eigentum davon, da es verkauft und weggegeben war.
Hat das keinerlei Einfluss?

Beste Grüße, Paul

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kla.bauter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung nach PflVG. Das KFZ muss versichert sein. Hätte der neue Erwerber einen Schaden damit verursacht, hätte die Haftpflicht dem Geschädigten den Schaden bezahlt. Und hätte deine Schadenfreiheitsklasse gesenkt. Wenn du deiner Pflicht nicht nachkommst und das KFZ nicht abmeldest, ist das nicht das Problem der Versicherung.

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