Hallo,
Zum 31.12. wurde der PKW privat verkauft und übergeben, stand dann mit abmontierten Schildern in einer Privatgarage.
Zum selben Termin wurde die Versicherung gekündigt (bestätigt).
Die Versicherung meldete das im laufe diesen Jahres an die ZL-Behörde, bei der noch nicht abgemeldet war.
Mit Entstempeln ist das dann nachgeholt worden.
Es entstand eine Nachforderung der ZL-Behörde.
Es entstand eine (berechtigte?) Nachforderung der Versicherung.
Die Versicherung veranlasste nun einen Mahnbescheid für die 70Euro. (Zzgl. 30 Euro Mahnbescheid insg. 100Euro)
Ist die Forderung berechtigt? Ich habe bisher nicht gezahlt, wegen der Kündigung zum 31.12. und da der Forderung m.E. keine Leistung gegenüber steht.
Über ein paar kurze Zeilen würde ich mich freuen!
Beste Grüße, Paul
KFZ Versicherung: Nachforderung, nicht abgemeldet
2. Juli 2013
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Frage vom 2. Juli 2013 | 19:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
KFZ Versicherung: Nachforderung, nicht abgemeldet
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 3. Juli 2013 | 00:14
Von
Status: Unbeschreiblich (119214 Beiträge, 39693x hilfreich)
Ein zugelassenes KfZ muss versichert sein.
quote:
und da der Forderung m.E. keine Leistung gegenüber steht.
Die Versicherung hatte den Wagen weiter versichert bis zur Abmeldung.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 3. Juli 2013 | 00:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Das KFZ war zwar angemeldet, aber ich hatte weder Besitz noch Eigentum davon, da es verkauft und weggegeben war.
Hat das keinerlei Einfluss?
Beste Grüße, Paul
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#3
Antwort vom 5. Juli 2013 | 16:22
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Nein. Die KFZ Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung nach PflVG. Das KFZ muss versichert sein. Hätte der neue Erwerber einen Schaden damit verursacht, hätte die Haftpflicht dem Geschädigten den Schaden bezahlt. Und hätte deine Schadenfreiheitsklasse gesenkt. Wenn du deiner Pflicht nicht nachkommst und das KFZ nicht abmeldest, ist das nicht das Problem der Versicherung.
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