Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem meine Mutter im Herbst letzten Jahres das Auto meiner Schwester beim Ihrem Versicherungsmakler mit versichert hat, hat dieser den Wagen bei einer anderen Versicherung als den bisherigen versichert.
Die bisherige Versicherung für einen Opel Corsa kostet ca EUR 160 pro Quartal (Haftpflicht + Vollkasko), welche auch nach Umstellung weiter pünktlich abgebucht wurden.
Jetzt kam eine Mahnung über die Nachzahlung von EUR 1300 für 6 Monate, da bei der Meldung des zweiten Wagens bei einer anderen Versicherung die Prozente übertragen wurden und der Opel Corsa (Restwert ca. EUR 1500) laut des Schreibens von ca. 30% auf 140% hochgestuft wurde.
Meine Frage ist nun, ist diese Hochstufung und ist die Forderung ohne schriftliche Benachrichtigung bei umstellung rechtlich in Ordnung?
Immerhin geht es hier um eine Steigerung monatlich von ca. 60 EUR auf knapp EUR 220 - abgesehen davon wurden zusätzlich ja EUR 160 wie erwähnt jedes Quartal abgebucht. Bestehen Möglichkeiten die Forderung zurückzuweisen?
Ich werde mir die Unterlagen von der Versicherung zuschicken lassen, da ich nicht glaube, dass meine Mutter als Versicherungsnehmer der deutlichen Erhöhung schriftlich zugestimmt hat? Wie verhält es sich wenn diese Umstellung durch den Makler erfolgte? Kann ein Argument sein, dass die monatliche Rate in Relation zum Fahrezugwert so hoch ist, dass alleine die Nachzahlung beinahe in Höhe des Restwerts ausfällt?
Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar!
Gruß
Moritz Schleyer
-- Editiert am 03.03.2010 08:17
KFZ-Versicherung: Nachzahlung über EUR 1300
3. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 3. März 2010 | 08:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Versicherung: Nachzahlung über EUR 1300
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 3. März 2010 | 16:39
Von
Status: Schüler (373 Beiträge, 161x hilfreich)
frag den Maker, der wird dafür bezahlt und kassiert(e) die Provision
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#2
Antwort vom 3. März 2010 | 18:56
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Hallo Moritz,
ich denke, Du wirst Dir überhaupt nicht zuschicken lassen, denn Du hast keine Karten in dem Spiel.
Die ganze Sache lief über einen Makler, also einen beauftragten Vertreter des versicherungsnehmers, welcher eigenständige Erklärungen abgeben darf.
Außerdem, wenn ein anderer "Erstwagen" angemeldet wird, also der Schadenfreiheitsrabatt übertragen wird, ist es doch völlig normal, dass für den zweiten Wagen der Rabatt nicht noch einmal angerechnet werden kann.
Wo ist also das Problem?
SG Berry
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