KFZ-Versicherung - Rechnung nach einem Jahr

20. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
rednexela
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Versicherung - Rechnung nach einem Jahr

Hallo,

ich bitte um eine Einschätzung/Erfahrung/Meinung (keine Rechtsberatung) zu folgendem Fall:

Ich habe von meiner Mutter das Auto gekauft und es auf meinen Namen angemeldet. Dafür habe ich ein Schreiben bekommen, was bestätigt hat, dass das Auto versichert wird/ist (da ich es nicht mehr habe, kann ich es leider nicht genau sagen). Von der Agentur habe ich danach nichts mehr gehört, von der Versicherung selbst auch nichts - Unterlagen (außer angeboten) habe ich auch keine bekommen. Zu der Zeit hatte ich mein Portemonaie samt Führerschein verloren - den Führerschein wollte die Agentur noch in Kopie haben, welchen ich erst ein Jahr später (ja, etwas sehr spät) per Post in Kopie hingesendet habe.
Nachdem ich den Führerschein gesendet habe, kam Antwort. Zuerst hieß es, ich sei nicht versichert (über ein Jahr), dann hieß es, dass die Versicherung im Schadensfalls aber hätte zahlen müssen (da sie es dem Verkehrsamt (?) bestätigt hat; ich bezweifle das). Heute habe ich eine Rechnung über knapp EUR 1.000,00 und die Versicherungsunterlagen bekommen. Start der Versicherung ist den Unterlagen nach vor etwas über einem Jahr gewesen.

Ich finde etwas merkwürdig, dass weder die Agentur noch die Versicherung selbst etwas davon wussten, nun aber das Geld haben wollen. Andererseits kann ich es auch etwas nachvollziehen, da ich mich auch nicht sehr gekümmert habe. Wiederum bin ich auch der Meinung, dass die Agentur auch etwas für Ihre Provision machen muss... ich bin unschlüssig

Da ich hier ja keine Rechtsberatung erhalten darf, möchte ich um eine Einschätzung/Meinung/Erfahrung bitten: Wie sind die Aussichten für ein Vorgehen dagegen? Bzw. wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich zumindest nicht den ganzen Betrag zahlen muss? Bitte um Antworten im Rahmen der Möglichkeiten.

Vielen Dank für das Interesse und ggf. auch Antworten im Voraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo red,

Deine Aussichten tendieren gegen "0", da die Forderung innerhalb der Verjährungsfrist erhoben wurde.

Die Aussage, dass die Versicherung für Haftpflichtschäden auch ohne Beitragszahlung hätte leisten müssen, ist richtig, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt.

SG

Berry


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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:
Die Aussage, dass die Versicherung für Haftpflichtschäden auch ohne Beitragszahlung hätte leisten müssen, ist richtig,
Stimmt.

quote:
da es sich um eine Pflichtversicherung handelt.
Stimmt nicht. Sie hätte leisten müssen weil sie eine Deckungszusage abgegeben und diese nicht gekündigt hat.

Die Versicherungsprämie ist auch nach einem Jahr noch zu zahlen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Das dürfte im Versicherungsrecht auch eine FAQ sein - der Irrglaube, wenn eine Versicherung erst nach dem Leistungszeitraum eine Zahlungsforderung erhebt, könne man diese mit der Begründung zurückweisen, es habe ja auch keine Leistung stattgefunden und somit sei die Versicherung gar nicht geschädigt, ist ja offenbar nicht auszurotten.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Halo Freudenfeuer,

Zur KFZ Pflichtversicherung guckst Du bitte in § 5 Pflichtversicherungsgesetz.

SG Berry


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#5
 Von 
rednexela
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe so etwas schon fast vermutet. Wenn der Schutz wirklich bestand, wäre es auch unfair nicht zahlen zu wollen.
Ich lese nur Haftpflicht - wären den auch Schadenfälle der Teilkasko abgedeckt gewesen?

Vielen Dank für eure Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zur KFZ Pflichtversicherung guckst Du bitte in § 5 Pflichtversicherungsgesetz. <hr size=1 noshade>
Das ändert nichts an meiner obigen Antwort.

quote:<hr size=1 noshade>Ich lese nur Haftpflicht - wären den auch Schadenfälle der Teilkasko abgedeckt gewesen? <hr size=1 noshade>
Ob sich die vorläufige Deckungszusage auch auf Kaskoschäden bezieht lässt sich nicht generell beantworten. Dies sollte aber aus den Versicherungsunterlagen ersichtlich sein.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eigge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag.

meine Versicherung, möchte jetzt meinen Schaden an mich übertragen, wegen angeblicher nicht gezahlter Prämie. Ich habe aber in der Zeit mehrmals mich erkundigt und die Unterlagen angefordert. Dann habe ich auch endlich am (datum laut Brief) 13.8 die unterlagen/ Versicherungsschein bekommen. Nun kam dann auch eine Mahnung, Darauf hin habe ich angerufen und mir wurde gesagt ich kann diese aus den Augen lassen(EDV fehler), ich soll nur Zeit nah die Prämie überweisen. Wie es üblich ist habe ich es dann auch Zeitnah(wochenende drauf über wiesen( ich habe eine zwei wöchige Frist laut VVG)

Nun ist mir am 25. ein Schaden passiert. Die Versicherung will nun nicht mehr Zahlen. Nach einem Gespräch heute, sieht die Versicherung das garnicht ein, obwohl ich hinter her war die Unterlagen zu bekommen. Anscheined haben sie mein Anruf nach der Mahnung auch nicht aufgenommen(was denk ich egal ist, da ich Laut VVG eine Zahlfrist von 14 Tagen nach erhalt des Versicherungsscheins und die Mahnung deswegen unwirksam ist)Laut Versicherung ist die Zahlung eim 29. eingegangen, was auch zweifelhaft ist, da es ein Sonntag ist...


Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und verzeiht mir, wenn es undeutlich geschrieben
ist. Ich bin so aufgeregt mir fällt es gerade schwer ordentlich zu schrieben.

Danke Schön

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#8
 Von 
rednexela
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

zu deinem (Eigge) Problem kann ich leider nichts sagen. Aber ich wollte sowie so noch kurz berichten, wie es bei mir aus ging:

Ich habe mich mit der Versicherung auf eine Ratenzahlung geeinigt und die Dokumente bekommen (mit aktuellem Datum).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eigge
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

So heute beim Anwalt gewesen, dieser sagte, ich haette versicherungsschutz, da zum Tag des Schadens noch nicht im Verzug war, da ich am 14.8 erst die Unterlagen bekommen habe. Die Mahnung ist nicht zu beachten!

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