KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht?

6. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Alwi89
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 7x hilfreich)
KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht?

Hallo,

ich bin deutscher Staatsbürger, habe meinen Führerschein 2007 in Deutschland gemacht und bin kurz danach ins Ausland gezogen (UK, Ungarn und Schweiz) und habe im Ausland mein erstes eigenes Fahrzeug gekauft - hatte also noch nie eine KFZ Versicherung auf meinen Namen in Deutschland.
Nun bin ich seit Anfang des Jahres wieder in Deutschland, habe mein Schweizer Fahrzeug als Umzugsgut importiert und hier angemeldet und versichert.
Bei der Versicherung gab ich die unfallfreien Jahre an, welche zuerst von der Versicherung auch akzeptiert wurden.
Nun wurde ich nach einem halben Jahr nachträglich auf die SF 1/2 heraufgestuft, da nun anscheinend doch mein Dokument als Nachweis der Vorversicherung aus der Schweiz nicht anerkannt wird.
Im Zuge dessen hat sich mein Versicherungsbeitrag verdoppelt und ich frage mich nun ob mir aufgrund dieser Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

Vielen Dank für die Hilfe




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 717x hilfreich)

"da nun anscheinend doch mein Dokument als Nachweis der Vorversicherung aus der Schweiz nicht anerkannt wird."

Ich würde den Kundendienst befragen, was da tatsächlich los ist und fragen, wie sich das beheben lässt.

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#2
 Von 
Alwi89
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Retels, danke für deinen Beitrag.

Das habe ich getan, das Problem lässt sich leider nicht beheben. Die Deutsche Versicherung will EINE ganz bestimmte Formulierung, welche die Schweizer Versicherung aber nicht macht. Diese arbeiten nur mit vorgefertigten Dokumenten mit Standardtextbausteinen und machen keine Extra-Würste für Einzelne.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130263 Beiträge, 41508x hilfreich)

Ich sehe da kein Sonderkündigungsrecht, wenn der Kunde keine geeigneten Nachweise erbringt ...



Was man halt prüfen müsste, was genau wolle die an Formulierung haben, wie lautet die Formulierung die man hat und wäre das zulässig auf diese Formulierung zu bestehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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