KFZ-Versicherung Abmeldung - Wass passiert mit Jahresbeitrag? Fristen?

19. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Peter_Parti
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Versicherung Abmeldung - Wass passiert mit Jahresbeitrag? Fristen?

Ich moechte mein Auto abmelden. Die KFZ-Versicherung fuer das ganze Jahr ist schon bezahlt. Bekomme ich den Beitrag fuer den Rest des Jahres zurueck?
Ist es mir erlaubt das Auto wieder anzumelden und bei einer anderen Versicherung zu versichern? Welche Fristen sind einzuhalten, d.h. wie lange muss ich warten um es bei einer anderen Versicherung anmelden zu können? Was passiert mit dem Schadensfreiheitsrabatt (Anrechnung)?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tosha
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 11x hilfreich)

"Die KFZ-Versicherung fuer das ganze Jahr ist schon bezahlt. Bekomme ich den Beitrag fuer den Rest des Jahres zurueck?"
Erhälst Du Anteilmäßig zurück
"Ist es mir erlaubt das Auto wieder anzumelden und bei einer anderen Versicherung zu versichern?"
Ja
Welche Fristen sind einzuhalten, d.h. wie lange muss ich warten um es bei einer anderen Versicherung anmelden zu können?
Keine
"Was passiert mit dem Schadensfreiheitsrabatt (Anrechnung)?"
Kann sich ändern, muß sich aber nicht.

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#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>"Ist es mir erlaubt das Auto wieder anzumelden und bei einer anderen Versicherung zu versichern?"
Ja<<

Glaub ich nicht, wenn, dann nur unter anderem Namen.

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#3
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

"Ist es mir erlaubt das Auto wieder anzumelden und bei einer anderen Versicherung zu versichern?"

Auf gar keinen Fall ausser das Fahrzeug ist für mindestens 6 Monate abgemeldet, sonst gilt das Vorversichererrecht, bestimmend für eine Anmeldung bei einer anderen Versicherung bei weniger als 6 Monatiger Abmeldung ist ein Halterwechsel.

@ Tosha
bitte informier dich demnächst etwas genauer bevor du Beiträge abgibst, jeder macht mal Fehler oder irrt sich, dann drückt man sich aber nicht so aus als ob es auf jeden Fall richtig ist was man als Kommentar abgegeben hat.

Gruss
miniway

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#4
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Glaub ich nicht, wenn, dann nur unter anderem Namen.
Ein Fahrzeug abzumelden, um es am nächsten tag auf den gleichen namen anzumelden, ist nicht zulässig - zumindest nicht bei einem anderen Versicherer.
Allerdings besteht die Möglichkeit, auf einen anderen Namen anzumelden, z.B: auf den Lebenspartner, Eltern usw.

Sinnvoller ist es jedoch, das Fahrzeug "direkt" umzumelden - also ohne Ab - und wieder Anmeldung - um die Gebühren für den Wechsel gering zu halten.

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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