Ich hatte Feb.2009 einen Unfall wobei mir ein Auto in mein stehendes Auto gefahren ist. Für meine Nichtschuld an dem Auto fand sich auch ein Augenzeuge. Ich hielt mit meinem Handy die Positionen und Schäden von beiden Fahrzeugen fest.Woraufhin die gegnerische KFZ versicherung meinen Schaden von 675 Euro im Juni2009 ohne Vorbehalt auf Grund der Schadenslage beglich . Die Fahrerin des schuldigen Fahrzeugs war damit nicht einverstanden und schaltete privat über Rechtsschutz einen Anwalt ein.Die verhandlung zog sich hin und ein Gutachter entschied im Februar 2010 das mein Schaden nicht vom Unfall sein kann(was nicht stimmt) und daher ich die Schuldige wäre.Das Urteil teilte sie ihrer Versicherung mit. Diese versucht jetzt die an mich gezahlten 675 Euro zurück zu fordern. Darf das Geld zurückgefordert werden? Für die Versicherung war ihre versicherte doch schuld. Und die Versicherung hat doch selbst denn Fall längst abgeschlossen.Würde mich über eure Meinungen freuen.Danke
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KFZ Versicherung fordert gezahlten Schaden zurück
16. Juli 2010
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Frage vom 16. Juli 2010 | 18:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Versicherung fordert gezahlten Schaden zurück
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 16. Juli 2010 | 18:44
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 2x hilfreich)
Wurde bei dem Unfall auch deine Kommataste beschädigt?
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#2
Antwort vom 16. Juli 2010 | 23:07
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41025x hilfreich)
quote:
Darf das Geld zurückgefordert werden?
Das war ja der Sinn des Verfahrens ...
Was für ein Gutachter war das? Vom Gericht beauftragt oder von der Dame?
Was hat dein Anwalt bezüglich des Gutachters geäußert?
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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#3
Antwort vom 17. Juli 2010 | 08:42
Von
Status: Unparteiischer (9324 Beiträge, 3013x hilfreich)
Hallo "wer den Schaden hat",
es geht, wenn man Dich richtig versteht, doch wohl nicht darum, wer Schuld an dem Unfall ist, oder?
SG
Berry
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