Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.
ich habe am 30.06.2009 mein neues auto zugelassen. dazu habe ich die e-nummer von der ovag versicherung bei der zulassungsstelle angegeben. damit garantiert ja die versicherung den vorläufigen versicherungsschutz. aufgrund dessen, dass danach mein bearbeiter nie erreichbar war oder im urlaub, habe ich mich nach einer neuen versicherung umgesehen und habe mich dann ab oktober bei der hannoverschen verischrung versichert. mit der ovag gab es also meinerseits nie einen antrag noch einen vertrag von denen. habe also auch nichts unterschrieben. das einzige, was ich nicht gemacht hatte war, dass ich der ovag gemeldet hatte, dass ich jetzt bei der hannoverschen versichert bin. die denken also, weil ich mich mit deren nummer bei der zulassungsstelle angemeldet habe, dass ich bei denen noch eine versicherung abschließen möchte. gestern nun, kam zu meiner überraschung eine police, in der ich aufgefordert werden 1900 euro für ein halbes jahr seit dem 30.06 zu bezahlen. ich bin fast aus allen wolken gefallen. 1. habe ich nie einen direkten vertrag bei der ovag abgeschlossen, noch unterschrieben. 2. beruht die berechnung der police auf daten, die ich nie angegeben habe, da ich nie einen antrag gestellt habe.
ich habe jetzt erst mal widersprochen. kann mir jemand helfen, ob ich auf der richtigen seite bin. vielen dank
-----------------
""
KFZ Versicherung hat sich nach Zulassung nie gemeldet
11. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 11. November 2009 | 21:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
KFZ Versicherung hat sich nach Zulassung nie gemeldet
#1
Antwort vom 11. November 2009 | 22:30
Von
Status: Schüler (330 Beiträge, 171x hilfreich)
Hallo und servus,
wenn Sie einen Widerspruch jetzt rechtzeitig eingelegt haben, wird die Versicherung vermutlich von Beginn an rückwirkend aufgelöst.
Wurde vom Nachversicherer (Hannoversche) denn dann im Oktober rückwirkend zum Zulassungstag eine eVB (elektronsiche Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle gegeben? Wenn das nicht geschehen ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie große Schwierigkeiten bekommen, weil Sie durch den Widerspruch bzw. die darauf folgende Auflösung des Vertrags eine zeitlang unversichert gewesen wären.
Wenn der Nachfolgeversicherer seine eVB rückwirkend zum Zulassungstag an die Zulassungsstelle gegeben hat, dann können Sie m.E. alle Sorgen los sein.
Sepp aus Oberbayern
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
304.263
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten