Hallo,
ich habe eine Frage. Ich habe seit Anfang 2010 mein KFZ Haftpflichtversichert. Durch Fahrzeugwechsel wurde der Vertrag geändert. Ich hätte im Oktober zum 1. ca 380 Euro zahlen müssen. Da mir das nicht möglich war habe ich direkt 200 Euro überwiesen und mitgeteilt ich zahle die restlichen 180 Euro zum 27. Oktober. Darauf hin hat man mir direkt geschrieben, das sei nicht möglich ich hätte dann keinen Versicherungsschutz mehr. Jetzt ist der Vertrag ja nicht beständig und er wird wohl so behandelt als handele es sich um eine Erstprämie. Ich muss ja nur 10 Tage überbrücken bis zum nächsten Lohn, es kann doch nicht sein, dass man wegen dem Betrag jetzt - zumal ich mich rechtzeitig gemeldet habe - so ein Aufstand macht. Was könnte ich denn hier tun? Mich auf §38 VVG
berufen? Müssen die mir nicht auch erst mal ne Mahnung schicken, die kam bisher noch nicht?
Danke für Eure Hilfe.
VG
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KFZ Versicherung kein Versicherungsschutz
14. Oktober 2010
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Frage vom 14. Oktober 2010 | 14:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Versicherung kein Versicherungsschutz
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2010 | 16:04
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 302x hilfreich)
Wenn die an die Zulassungsstelle melden, wird das Auto bis zur Zahlung zwangsweise stillgelegt. Wenn du Glück hast, dauert es bis zur nächsten Zahlung.
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" Gruss aus Offenbach"
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