Hallo zusammen,
ich habe gelesen, dass nach einem eingetretenen Schadensfall ein beiderseitiges Kündigungsrecht meiner KFZ Versicherung mit einer Frist von 2-4 Wochen besteht. Nun stellt sich mir die Frage: Ab wann beginnt diese Frist zu laufen?
Ich hatte im Juli einen Schaden, habe aber von der Versicherung nie wieder darüber etwas gehört. Erst auf der Beitragsrechnung für 2009 steht auf der Rückseite, dass ich aufgrund dieses Schadens hochgestuft werde. Gilt dann die Frist erst ab jetzt? Weil ich habe den Zeitpunkt, zu dem die Versicherung den Schaden reguliert hat ja nie mitgeteilt bekommen!
Über eine Antwort wäre ich dankbar.
KFZ Versicherung kündigen nach Schadenfall
8. Dezember 2008
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Frage vom 8. Dezember 2008 | 09:33
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Versicherung kündigen nach Schadenfall
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 9. Dezember 2008 | 13:22
Von
Status: Praktikant (680 Beiträge, 237x hilfreich)
Kündigen kannst du nach jedem versicherten Schaden sofort oder , besser, da keinen anteiligen Beitrag zurück gibt, zum Ende des Versicherungsjahres
Und jetzt?
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