Hallo die Damen und Herren,
bräuchte bitte mal Ihre Hilfe - ich schildere kurz mein Fall:
KFZ Versicherung wurde am 01.09.14 von mir zu TK SB0 geändert (von TK SB300 / gutes Angebot, deswegen Wechsel, weil ich auch täglich Langstrecke fahre etc.).
Jetzt musste ich leider Anfang oder Ende Oktober einen Glasschaden einreiche - daraufhin wurde mir von meiner Versicherung wg. Schadenhäufigkeit zum nächstmöglichen Datum 01.016.15 gekündigt - zur Info, hatte in 3 Jahren 3 Schäden (2012 Glasschaden, 2013 Haftplichtschaden und 2014 jetzt wieder Glasschaden).
Habe versucht aufgrund des Schadenfalls von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen.
Dies wurd abgelehnt und gesagt, die Kündigung bleibt von Ihrerseits zum 01.06.15 bestehen.
Allerdings will ich nicht wirklich, dass die Versicherung mir kündigt und ich somit "gebrandmarkt" bin.
Habe ich hier evtl. irgendeine Chance doch noch zum jetzigen Wechseldatum Endes des Jahres aus dem VErtrag rauszukommen?
Danke im Voraus für die Hilfe.
Bin leider ein wenig verzweifelt
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Grüße!!
KFZ Versicherung kündigt Kasko zum 01.06.2015
Hallo,
hier kommt es auf die genauen Daten an.
Das Sonderkündigungsrecht besteht 1 Monat lang nach Entschädigung (Ausübungsfrist)
Zum anderen ist ein weitläufiger Irrtum, das jede KFZ Versicherung den Ablauf am 01.01. eines Jahres hat.
Es gibt Gesellschaften, die auch den 01.07. eines Jahres wählen.
Wie begründet die Versicherung ihre Ablehnung der Kündigung?
MFG
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Hallo,
Erstmal danke für die schnelle Antwort.
So wie ich die Email verstehe, wird die Kündigung abgelehnt, da die Hauptfälligkeit meines Vertrages am 01.06.15 liegt. Mein Teilkasko-glasschaden
datiert vom 01.10.14 lt meiner Schadensauskunft.
Die Versicherung wäre ganz normal kündbar zum Jahresende gewesen. Nur durch meine Umstellung auf TK SB0 hat sich wohl die Hauptfälligkeit geändert?!
Ich bin leider etwas verzweifelt
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und wann genau ist die Sonderkündigung bei der Versicherung eingegangen? (und wann wurde entschädigt)
die Hauptfälligkeit ändert sich durch Vertragsänderung nicht.
Die Fälligkeiten müssten sich ja aus dem Versicherungsschein ergeben. mE dürfte weiterhin eine Kündigung zum Jahresende möglich sein.
Würde die Versicherung um eine schriftliche Stellungnahme bitten.
MFG
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Hallo,
die Sonderkündigung wurde Ende Oktober der Versicherung mit Einschreiben zugestellt.
Entschädigt wurde in der KW41.
Also meinen Sie generell, dass ich die Versicherung um schriftliche Stellungnahme bitten soll, mit Begründung warum meine Sodnerkündigung nicht wirksam ist? Und mit dem Hinweis, dass sich aufgrund der Vertragsänderung die Hauptfälligkeit nicht ändert?
Nachtrag: Habe gerade gesehen, dass sich die Fälligkeit wohl verändert hat, weil ich am 10.06.14 mein neues KFZ bei der Versicherung versichert habe (altes KFZ wurd gleichzeitig abgemeldet). Allerdings dürfte der KFZ-wechsel sich doch ebenfalls nicht auf die Versicherungsfälligkeit auswirken oder?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe.
Das hilft mir jedenfalls schonmal sehr weiter
!!
Grüße
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gut wie gesagt, grundsätzlich kann auch die Fälligkeit, eine andere sein als der 01.01.
10.06. NeuFZG -> neue Laufzeit damit Ablauf 01.06.15 zumindest logisch und nachvollziehbar.
Aber wieso die Versicherung ihre Kündigung im Schadenfall nicht akzeptiert, ist mir ein Rätsel, zumal sie ja sowieso rausgeschmissen werden
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Ja das ist auch für mich recht unverständlich - habe jetzt darum gebeten, dass mir schriftlich erklärt werden soll, wieso die Kündigung im Schadensfall nicht akzeptiert wird - zumal sie mir ja so oder so kündigen...
Denke vllt, dass das reine Schikane ist, aufgrund des kürzlich nach Tarifumstellung eingereichten Glasschadens. Aber ich fahre jeden Tag 150km Autobahn, da kann sowas tagtäglich passieren.
Weiterhin hätte ich noch eine kurze Frage
:
Die Versicherung hat mir ja aufgrund von "Schadenshäufigkeit" gekündigt, gibt es da irgendeinen verbindliche Definition von? Oder steht das in den AGB's des jeweiligen Versicherers?
Oder ist das nur so ein schwammiger Begriff?
LG und Danke nochmals für die Hilfe!!
Einen schönen Abend
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