KFZ-Versicherung lehnt Schaden mit Chemikalien ab

13. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
HannaS.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Versicherung lehnt Schaden mit Chemikalien ab

Hallo,

in einer Baustelle wurden mir vom Vordermann irgendwelche Substanzen aufs Auto gesprüht/geschleudert. Mein Wagen ist nun mit lauter schwarzen Pünktchen übersäht, die sich nicht mehr entfernen lassen. Die Werkstatt probierte verschiedene Methoden aus, lediglich abschmirgeln und neu versiegeln hat geholfen.

Nun lehnt meine Versicherung in einem kurzen Brief den Schaden ab, obwohl ich Vollkasko-versichert bin.

Ist das Rechtens? Ich dachte bei einer Vollkaskoversicherung wären jegliche Schäden am Wagen abgedeckt...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

quote:
Nun lehnt meine Versicherung in einem kurzen Brief den Schaden ab

Genauer Wortlaut?



quote:
Ich dachte bei einer Vollkaskoversicherung wären jegliche Schäden am Wagen abgedeckt...

Was genau zu welchen Bedingungen versichert ist, erfährt man in der Regel, wenn man die gesamten vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich einmal durchliest.
So sind z.B. Schäden durch atomare Zwischefälle in der Regel ausgeschlossen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
HannaS.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wortlaut: "... da die Einwirkung von Flüssigkeiten oder Chemikalien kein versicherter Unfall im Sinne der Vollkasko ist."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

quote:
da die Einwirkung von Flüssigkeiten oder Chemikalien kein versicherter Unfall im Sinne der Vollkasko ist.

Da Versicherungen regelmäßig nicht neutral in der Auslegung der Klauseln sind, sollte man diesbezüglich eine Gegenprüfung vornehmen.





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#4
 Von 
Finanzchecker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

Da nur das versichert ist, was vertraglich vereinbart wurde, wird das allgemeine blabla der Maklerseite in diesem Fall auch nicht weiterhelfen ...





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