Hallo an alle...
Habe ein Problem mit meiner KFZ- Versicherung und vielleicht kann mir einer von euch Helfen?
Im Oktober 2008 wurde mir mein Motorrad entwendet. Natürlich habe ich eine Anzeige bei der Polizei gemacht und es auch sofort der Versicherung gemeldet!
Nach langem hin und her mit der Versicherung (da sie immer wieder neue Unterlagen brauchten) verlange sie jetzt Unterlagen von mir die ich ihnen nicht geben kann!
Im August 2006 hatte ich mit dem Motorrad einen Unfall. Es war ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die Versicherung der Unfallverursacherin musste mir den Schaden bezahlen! Doch es war die selbe Versicherung die ich auch habe!
Den Schaden habe ich damals selber repariert weil mich die reperatur in einer Werksatt mehr gekostet hätte als der Wert des Motorrads war.
So jetzt zu meinem Problem.
Die Versicherung will jetzt von mir einen Reperaturnachweis oder Rechnungen von den Teilen die ich damals gekauft habe! Nur leider bin ich in der Zwischenzeit umgezogen und habe dabei die alten Rechnungen weg geschmissen!
Jetzt droht mir die Versicherung dass sie den Diebstahl nur bezahlen wenn ich ihnen nicht die Rechnungen für die Reperatur vorlege!
Können die das von mir verlangen???? Als Privatperson bin ich ja nicht verpflichtet Rechnungen auf zu bewahren! Können die verlangen das ich Ihnen ein Reperaturnachweis vorlegen muss? Leider habe ich keine Rechnungen und keinen Reperaturnachweis!
Ah und noch was... Beim Umzug ist mir der Zweitschlüssel abhanden gekommen! Muss der für den Schadensersatz vorgelegt werden oder können sie den auch nicht verlangen?
Gibt es zu diesem Thema irgenwelche Paragraphen?
Vielen Dank für eure Mühe!
KFZ-Versicherung macht Probleme
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ich würde die Rg. von damals als Kopie nochmal anfordern, daß dürfte wohl kein Problem sein.
Weiterhin wird wohl repariert worden sein, da ansonsten wohl auch keine
Versicherung mehr notwendig gewesen wäre und das Gefährt abgemeldet worden wäre, also eventl. Zeugen benennen.
Das mit dem Schlüssel kann ein Problem werden!
-- Editiert von georg2000 am 27.01.2009 22:49
>>>Können die das von mir verlangen????
Was erwartest du denn? Sofern du es nicht repariet hättest, hätte das Moped jetzt nur den Restwert laut Gutachten, also musst du schon belegen, dass es jetzt wieder mehr wert ist.
>>>Beim Umzug ist mir der Zweitschlüssel abhanden gekommen!
Auch das wirst du glaubhaft belegen müssen.
Gruß
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Ich stimme dir schon zu... Ich würde verstehen wenn der Unfall vor paar Wochen passiert wäre, dass ich ihn Belegen muss. Aber das war vor 2 Jahren und rein logisch gedacht, hätte ich das Motorrad nicht repariert, dann hätte ich sie wohl abgemeldet und nicht weiter für 2 Jahre Versicherung und Steuer bezahlt.
Vielleicht hat ja jemand von euch auch solche Erfahrungen gemacht und könnte das hier schildern. Wie es bei ihm ausgegangen ist!
Ich kann mich da nur der Meinung von BigMikeOWL anschließen.
Ohne an Ihrer rechtschaffenden Ehrlichkeit zu zweifeln hat es sicher auch schon Fälle gegeben, die nach einem wirtschaftlichen Totalschaden (durch gegnerische Haftpflichtversicherung übernommen) auf sowas "hingearbeitet" haben. Es ist ja klar, dass man sowas dann nicht nach 14 Tagen einleitet. Da wären zwei Jahre gerade richtig, um die ganze Geschichte glaubhaft und ein bissl Gras drüber wachsen zu lassen. Die Versicherungsprämie sowie die Steuer beim Motorrad können je nach SFR äusserst gering sein, sodaß das bei einer funktionierenden Gesamtabrechnung dann fast nicht zu Buche schlägt. Dann noch der abhanden gekommene Schlüssel . . .
Man muss zugeben, es sind halt doch einige Fakten, die eine Versicherung zumindest aufhorchen lassen und man muss Verständnis dafür haben, daß die Versicherung hier einige Unterlagen haben möchte, die eben ein Nachweis dafür sind, dass das Fahrzeug repariert wurde. Wenn der "Totalschaden" schon 2
Jahre zurück liegt, könnten oder müssten Sie doch zwischenzeitlich vermutlich mal eine TÜV- oder DEKRA-Abnahme gemacht haben. Die Bescheinigung darüber, die man übrigens schon seit längerer Zeit wie den Fahrzeugschein mitführen muss, wäre m.E. ein Super-Beweisstück für das Vorhandensein des "reparierten und intakten Totalschadens".
Sepp aus Oberbayern
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