sie den Schaden trotzdem Regulieren ? Ich habe einen Marderschaden der sich auf kosten über 3000€ beläuft, jedoch laut Gutachter nur 1500€ Versichert sind. Auf grund wie bis jetzt die angelegenheit bearbeitet wurde, und mangelnder Service habe ich meine KFZ gekündigt, um zu zeigen, so nicht freunde ! Nun bearbeiten die aber die sache nicht weiter, denn seit Weihnachten warte ich auf einen Termin für die Werkstatt bzw auf das schreiben des Gutachters ! Habe ich meinen Anspruch auf Regulierung wegen meiner Kündigung verloren ?
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KFZ Versicherung nach schaden gekündigt, muss
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Hallo und servus,
wenn Sie den Schaden ordnungsgemäß beim Versicherer gemeldet haben und Ihre Kündigung danach
erfolgte, dürfte es keine Frage sein, dass die Versicherung in der Pflicht steht; der Schadenstag muss auf jedem Fall vor dem Tag des Vertragsendes sein, an welchem Tag Sie dann gekündigt haben, ist ohne Bedeutung. Durch eine später wirksam werdende Vertragskündigung erlischt jedenfalls Ihr Anspruch auf die Leistung aus der Teilkasko nicht, falls es sonst keine "besonderen Ereignisse" gibt (z.B. versuchter Versicherungsbetrug, überfällige Prämienrechnungen).
Mir ist dabei jetzt jetzt nicht klar, welchen Werkstatttermin Sie nun von der Versicherung erwarten. Einen Werkstatttermin vereinbart man doch i.d.R. selbst nach der eigenen Terminsituation mit der Werkstatt, dazu braucht man doch keine Versicherung - oder verstehe ich da was falsch?
Sepp aus Oberbayern
Hallo,
danke schon mal für die schnelle Antwort ! Ich muss auf Werkstatt Termin warten weil der Gutachter nicht in die Gänge kommt! Desweiteren auch wegen Werkstatt Bindung! Ich denke mal ich setzte denen jetzt eine 14 Tages Frist. Das dürfte doch rechtens sein oder ?
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Hallo,
wenn Werkstattbindung besteht, dann würde ich mir an Ihrer Stelle die in Frage kommenden Werkstätten in der Umgebung Ihres Wohnortes vom Versicherer benennen lassen und mir davon eine mir genehme raussuchen und mit dieser einen Termin vereinbaren.
Sicher muss aber zu diesem Zeitpunkt dann schon das Gutachten vorliegen; der Gutachter könnte aber auch in die Werkstatt kommen und dort vor Reparaturbeginn das Gutachten anfertigen - muss man nur mit der Versicherung rechtzeitig absprechen.
Viel Glück + Erfolg!
Sepp aus Oberbayern
der Gutachter hat ja seine Arbeit bzgl. Gutachten soweit gemacht, daher weiss ich ja die Schadenshöhe von mehr als 3000€ ! Nur kommt das Gutachten nicht an Land, bzw. höre ich da nichts mehr ! Das ist mein Problem ! Und diese komische www.ruv24.de kann man nicht vernünftig Kontaktieren! Schlimm sowas ! Ich weiss schon warum ich die Kündigung eingereicht habe !
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