KFZ Versicherung...plötzlich kein Versicherungsschutz

27. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.02.2013 18:52:02
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
KFZ Versicherung...plötzlich kein Versicherungsschutz

Hallo
Kurze Frage
Liege mit meiner KFZ Versicherung ein wenig im Clinch.
Kurz vorab die Versicheurng hat im Januar den Jahresbeitrag abgebucht obwohl ich monatl zahlen wollte.
ich rief dann meinen Makler an um ihm mitzuteilen das ich das Geld zurück buchen muss was ich auch tat. 2 Wochen später hat die V. das Geld dann minus des Monatsbeitrages zurückerstattet.
Nun war mein Konto gedeckt es liefen abbuchungen egal nun fehlen der Versicherun knapp 300 Euro

Meine Monatlichen Beiträge werden abgebucht. Nach einem Schreiben der Versicherung Anfang März, in der nur stand das ich den austehenden Betrag noch zahlen soll nahm ich Kontakt auf und bat um Stundung des ausstehenden Betrages Letzte Woche kam dann eine Antwort das eine Stundung nicht möglich sei.

Und das der Betrag in eins bezahlt werden müsse und das kein Versicherungsschutz mehr besteht wenn es zu einem Mahnverfahren kommt. Ich versuchte das Hauptbüro zu erreichen...Null erfolg....also gestern ein Fax and meinen Makler...daraufhin heute ein Anruf von diesem...Ihr Versicherungsschutz ist schon gekündigt...Na geht das denn so einfach ohne mir Bescheid zu geben? Die sind doch wohl irre! Da muss doch vorher ein Bescheid kommen oder wenigstens eine Frist in der steht bis wann man sich melden bzw. Zahlungen leisten muss

Um schnelle Antwort würd ich mich freuen...Ich hab einen endlos Hals auf die *grummel*

Gruss
Petra

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bluce Lee
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 27x hilfreich)

Wenn eine qualifizierte Mahnung kam, worauf der erhaltene Brief hindeutet (hab ihn ja nicht gelesen), dann ist mit Ablauf der dort genannten Frist, der Vertrag gekündigt.
Allerdings erscheint mir, da der Brief ja erst letzte Woche ankam, die Frist zu kurz.

War es aber eine unqualifizierte Mahnung, also ohne Fristsetzung und Aufklärung über die Folgen, dann muss einen seperate Kündigung erfolgen.

Da das Auto nun auch noch nicht mehr versichert ist (sofern wir jetzt mal die Nachhaftung des Versicherers außen vor lassen), kommt wohl bald jemand vorbei und entsiegelt das Kennzeichen...


MfG!

-- Editiert von Bluce Lee am 28.03.2008 15:24:37

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#2
 Von 
guest-12327.02.2013 18:52:02
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo

Na ich weis nicht wie qualifiziert der Satz "Bitte beachten sie, das der Versicherungschutz in Gefahr ist bzw auf Grund eines Mahnverfahrens nicht mehr besteht" ist

Keine Fristsetzung, kein garnichts...Auf alle Fälle werd ich dort jetzt beide Autos kündigen, schade nur das man in so einem Fall nicht vorzeitig kündigen

GrussPetra

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

nun, offensichtlich hat hier mal wieder ein makler einen vorgang nicht richtig überwacht bzw. abgewickelt und der böse versicherer ist schuld ;(

wie immer in diesen fällen ..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.02.2013 18:52:02
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Selbst wenn die Informationsweitergabe seitens des Maklers nicht geklappt hat ist nicht hinüber weg zu sehen das ich keine Möglichkeit hatte mich mit dem Versicherer in Verbindung zu setzen da Dauerbesetzt und auch ein Fax senden nicht ging da keine Antwort des Gerätes.
Und letztendlich hätte mich die Versicherungsgesellschaft persönlich anrufen können und mich nicht über das Maklerbüro kontaktieren lassen...Also find ich mit Recht...Böser Versicherer...Kundenfreundlich ist was anderes :bang:

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