Guten Tag zusammen,
Ich hatte im Januar 2020 einen Unfall gehabt. Ende Juli 2020 habe ich mir ein neues Auto gekauft. Somit wurde die alte KFZ-Versicherung beendet.
Die alte KFZ-Versicherung enthielt den Rabattschutz. Die neue Versicherung die seit August 2020 besteht für das neue Auto hat mir nun eine Beitragsrechnung für 2021 zukommen lassen, dass ich nun von SF13 auf SF6 zurück gestuft werde, wegen dem Unfall aus Jan 2020 bei meiner alten Versicherung mit dem alten Wagen.
Bei der neuen Versicherung habe ich lediglich Haftpflicht abgeschlossen ohne Rabattschutz, das ist der Grund wieso ich 2021 zurückgestuft werde(Aussage von der neuen Versicherung)
Meine alte Versicherung hat mir erklärt, das ich die Versicherung nicht hätte wechseln dürfen, dann würde man mich nicht zurückstufen.
Allerdings fand ja der Versicherungswechsel statt wegen Neuanschaffung eines PKWs.
Ist das trotzdem so hinzunehmen?
Vielen Dank
KFZ-Versicherungswechsel nach Unfall
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Da wir die vertraglichen Vereinbarungen nicht kennen, wird man das nicht zielführend diskutieren können.
Zitat:Allerdings fand ja der Versicherungswechsel statt wegen Neuanschaffung eines PKWs.
Es besteht keine Wechselpflicht bei einem neuen Wagen. Sicherlich hätte man mit der alten Versicherung reden können...
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Zitat:Meine alte Versicherung hat mir erklärt, das ich die Versicherung nicht hätte wechseln dürfen, dann würde man mich nicht zurückstufen.
So würde ich das auch sehen.
In meinem Bekanntenkreis gibt es einen ähnlichen Fall.
Dort war der Versicherungswechsel aber zwei Jahre nach dem Unfall und trotzdem wurde mein Bekannter bei der neuen Versicherung höher eingestuft.
Die Info die er bekommen hat lautete, dass er drei Jahre mit einem Wechsel hätte warten müssen, damit er nicht höher eingestuft wird.
Wenn ich online bei check24 einen Kfz Versicherungwechsel mache, muss ich immer angeben, ob in den letzten drei Jahren ein Haftpflichtschaden vorgelegen hat.
Daher gehe ich davon aus, dass diese drei Jahre wohl bei den meisten Vericherungen so in den AGB stehen.
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