KFZ Vollkasko Fahrer

8. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sue72123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)
KFZ Vollkasko Fahrer

Hallo, ich hätte eine Frage zur KFZ Versicherung meines Mannes.
Anbei das Foto vom Auszug des Versicherungsscheins.
Bedeutet dass, das alle über 23 Jahren, mitversichert sind, wenn sie sein Auto fahren? Sprich kann ich, weit über 23 Jahren das Fahrzeug fahren und im Schadensfall ist alles abgedeckt oder müssen wir da erst mit der VS sprechen und mich direkt eintragen lassen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat (von Sue72123):
Bedeutet dass, das alle über 23 Jahren, mitversichert sind, wenn sie sein Auto fahren?


Versichert sind nicht einzelne Fahrer, sondern das Fahrzeug. Der Satz bedeutet, dass eine Nutzung durch einen Fahrer unter 23 Jahren gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen würde. Der Versicherungsschutz wäre dadurch aber nicht in Gefahr.

Zitat (von Sue72123):
Sprich kann ich, weit über 23 Jahren das Fahrzeug fahren und im Schadensfall ist alles abgedeckt


Ja

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sue72123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Wir müssen der Versicherung also nicht melden, dass ich das Auto nun auch fahren werde?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Sue72123):
Wir müssen der Versicherung also nicht melden, dass ich das Auto nun auch fahren werde?
Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Versicherungsschutz wäre dadurch aber nicht in Gefahr.
Bei einem zu jungen Fahrer wäre er das durchaus.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sue72123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich danke euch. Ihr seid einfach toll. Hier bekommt man echt immer Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Bei einem zu jungen Fahrer wäre er das durchaus.


Nein, da es sich nur um ein Tarifierungsmerkmal handelt und um keinen vereinbarten Leistungsausschluss.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein, da es sich nur um ein Tarifierungsmerkmal handelt und um keinen vereinbarten Leistungsausschluss.
Ja und? Für einen Fahrer unter 23 ist der Vertrag gar nicht existent.

Wir reden hier ja auch nicht über eine Haftpflicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Wir müssen der Versicherung also nicht melden, dass ich das Auto nun auch fahren werde?


Nein, das müsst Ihr nicht.

Allerdings kann es zu einer niedrigeren Versicherungsprämie führen, wenn die zulässigen Fahrer statt auf sämtliche Personen über 23 nur auf Deinen Mann und Dich beschränkt werden.

Zitat (von reckoner):
Für einen Fahrer unter 23 ist der Vertrag gar nicht existent.


Das ist nicht richtig. Die Konsequenz falscher Angaben kann man auf dem Foto nachlesen. Wenn jemand unter 23 das Auto fährt und einen Unfall verursacht, dann kann eine Vertragsstrafe bis zum 2-fachen der Jahresprämie fällig werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

OK, dann habt' ihr recht, hatte ich nicht gelesen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sue72123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Wir müssen der Versicherung also nicht melden, dass ich das Auto nun auch fahren werde?


Nein, das müsst Ihr nicht.

Allerdings kann es zu einer niedrigeren Versicherungsprämie führen, wenn die zulässigen Fahrer statt auf sämtliche Personen über 23 nur auf Deinen Mann und Dich beschränkt werden.


Das lassen wir lieber, da ich nämlich Fahranfänger bin. Nicht das die Prämie dann eher mehr wird.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Das lassen wir lieber, da ich nämlich Fahranfänger bin. Nicht das die Prämie dann eher mehr wird.


Die mir bekannten Versicherungen fragen nur nach dem Alter des Ehegatten, nicht jedoch danach wie lange er den Führerschein hat.

Bei meiner Versicherung würde das etwa 10% ausmachen, wenn beliebige Personen ab 23 fahren dürfen und nicht nur der Ehegatte.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sue72123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Da wir ein neues Auto kaufen, habe ich jetzt mal online bei der BGV den Beitrag errechnen lassen wo das bisherige Auto versichert ist. Bei Fahrer, wenn ich da Ehepartner anklicke wollen die tatsächlich nur mein Alter. Nur ob die dann wenn man tatsächlich abschliesst nicht doch fragen, weiss ich natürlich nicht. Könnte da aber ja nun auf online direkt abschliessen klicken. Scheinen also tatsächlich nur am Alter interessiert zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

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