Hallo, ich hätte eine Frage zur KFZ Versicherung meines Mannes.
Anbei das Foto vom Auszug des Versicherungsscheins.
Bedeutet dass, das alle über 23 Jahren, mitversichert sind, wenn sie sein Auto fahren? Sprich kann ich, weit über 23 Jahren das Fahrzeug fahren und im Schadensfall ist alles abgedeckt oder müssen wir da erst mit der VS sprechen und mich direkt eintragen lassen?
KFZ Vollkasko Fahrer
8. Oktober 2020
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Frage vom 8. Oktober 2020 | 20:56
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 5x hilfreich)
KFZ Vollkasko Fahrer
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 8. Oktober 2020 | 22:17
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
ZitatBedeutet dass, das alle über 23 Jahren, mitversichert sind, wenn sie sein Auto fahren? :
Versichert sind nicht einzelne Fahrer, sondern das Fahrzeug. Der Satz bedeutet, dass eine Nutzung durch einen Fahrer unter 23 Jahren gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen würde. Der Versicherungsschutz wäre dadurch aber nicht in Gefahr.
ZitatSprich kann ich, weit über 23 Jahren das Fahrzeug fahren und im Schadensfall ist alles abgedeckt :
Ja
#2
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 00:08
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 5x hilfreich)
Wir müssen der Versicherung also nicht melden, dass ich das Auto nun auch fahren werde?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 09:13
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
Ja.ZitatWir müssen der Versicherung also nicht melden, dass ich das Auto nun auch fahren werde? :
#4
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 13:46
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Bei einem zu jungen Fahrer wäre er das durchaus.Zitat:Der Versicherungsschutz wäre dadurch aber nicht in Gefahr.
Stefan
#5
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 14:17
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 5x hilfreich)
Ich danke euch. Ihr seid einfach toll. Hier bekommt man echt immer Hilfe.
#6
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 17:05
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
ZitatBei einem zu jungen Fahrer wäre er das durchaus. :
Nein, da es sich nur um ein Tarifierungsmerkmal handelt und um keinen vereinbarten Leistungsausschluss.
Berry
#7
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 17:42
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Ja und? Für einen Fahrer unter 23 ist der Vertrag gar nicht existent.Zitat:Nein, da es sich nur um ein Tarifierungsmerkmal handelt und um keinen vereinbarten Leistungsausschluss.
Wir reden hier ja auch nicht über eine Haftpflicht.
Stefan
#8
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 18:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Wir müssen der Versicherung also nicht melden, dass ich das Auto nun auch fahren werde?
Nein, das müsst Ihr nicht.
Allerdings kann es zu einer niedrigeren Versicherungsprämie führen, wenn die zulässigen Fahrer statt auf sämtliche Personen über 23 nur auf Deinen Mann und Dich beschränkt werden.
ZitatFür einen Fahrer unter 23 ist der Vertrag gar nicht existent. :
Das ist nicht richtig. Die Konsequenz falscher Angaben kann man auf dem Foto nachlesen. Wenn jemand unter 23 das Auto fährt und einen Unfall verursacht, dann kann eine Vertragsstrafe bis zum 2-fachen der Jahresprämie fällig werden.
#9
Antwort vom 9. Oktober 2020 | 18:07
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
OK, dann habt' ihr recht, hatte ich nicht gelesen.
Stefan
#10
Antwort vom 10. Oktober 2020 | 13:05
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 5x hilfreich)
Zitat:Zitat:Wir müssen der Versicherung also nicht melden, dass ich das Auto nun auch fahren werde?
Nein, das müsst Ihr nicht.
Allerdings kann es zu einer niedrigeren Versicherungsprämie führen, wenn die zulässigen Fahrer statt auf sämtliche Personen über 23 nur auf Deinen Mann und Dich beschränkt werden.
Das lassen wir lieber, da ich nämlich Fahranfänger bin. Nicht das die Prämie dann eher mehr wird.
#11
Antwort vom 10. Oktober 2020 | 14:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Das lassen wir lieber, da ich nämlich Fahranfänger bin. Nicht das die Prämie dann eher mehr wird.
Die mir bekannten Versicherungen fragen nur nach dem Alter des Ehegatten, nicht jedoch danach wie lange er den Führerschein hat.
Bei meiner Versicherung würde das etwa 10% ausmachen, wenn beliebige Personen ab 23 fahren dürfen und nicht nur der Ehegatte.
#12
Antwort vom 9. November 2020 | 20:48
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 5x hilfreich)
Da wir ein neues Auto kaufen, habe ich jetzt mal online bei der BGV den Beitrag errechnen lassen wo das bisherige Auto versichert ist. Bei Fahrer, wenn ich da Ehepartner anklicke wollen die tatsächlich nur mein Alter. Nur ob die dann wenn man tatsächlich abschliesst nicht doch fragen, weiss ich natürlich nicht. Könnte da aber ja nun auf online direkt abschliessen klicken. Scheinen also tatsächlich nur am Alter interessiert zu sein.
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