KFZ Vollkasko - Sonderkündigung nach einem Schaden, ab wann läuft die frist?

2. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Stoffelnator
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ Vollkasko - Sonderkündigung nach einem Schaden, ab wann läuft die frist?

Ich habe folgenden Fall:
am 06. Dez. wurde mein Wagen von Unbekannt (Fahrerflucht) beschädigt, stand heute weiß ich jetzt zwar das meine Vollkasko zahlt, aber daher nun auch meine Frage, weil die Kostensteigerung auch nicht ohne ist:
Ab wann gilt mein Sonderkündigungsrecht bei der KFZ Versicherung?
Vom gefühl her würde ich sagen, ab dem Tag, an dem der Schaden physikalisch behoben ist, aber ist das wirklich so?

Weil die Versicherung hat mir am 15. Dez eine "Schadensübernahmeerklärung" zugesannt, sodass ich meinen Wagen auf Kosten der Versicherung reparieren lassen kann (erstmal ja nur theoretisch), leider gibt es aber voraussichtlich erst ab Mitte Januar 2023 einen Werkstatttermin auch aufgrund fehlender Teile.

Was zählt nun?
Die "Willenserklärung" oder die " vollendete" Reparatur ?
Weil das Sonderkündigungsrecht gilt ja irgendwie nur 1 Monat und da zwischen Schaden und Reparatur nun 1 Monat liegen kann, bin ich mir da mega unsicher.

Eigentlich wäre es ja doof eine Versicherung zu kündigen, die noch nicht "geliefert" hat?!

Vielen Dank für eine Auskunft.

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Antwort vom 30. Dezember 2022 / 21:13
 Von Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich (106861 Beiträge, 37956x hilfreich)

eigenes Problem = eigener Beitrag



Zitat (von Stoffelnator):
Was zählt nun?


Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Und?
Welches Ergebnis hatte das lesen der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen zu Tage gefördert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Stoffelnator
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

In den Vertragsrahmenbedingungen steht es so:

Kündigung nach einem Schadenereignis
G.2.3 Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb
eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats
zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge-
lehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den
Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversiche-
rung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen
Urteils kündigen.


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Aber was ist das "Ende der Verhandlungen"?

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#3
 Von 
Stoffelnator
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Oder ich sags mal so, muss ich den Vertrag jetzt kündigen obwohl die Reparatur noch nicht gemacht wurde???

Das klingt ziemlich riskant finde ich... und das kann ja eigentlich auch nicht richtig sein...


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Stoffelnator):
Aber was ist das "Ende der Verhandlungen"?

Wenn mindestens eine der Parteien die Beendigung (konkludent) erklärt.



Zitat (von Stoffelnator):
Das klingt ziemlich riskant finde ich...

Nun ja, eigentlich ist die Versicherung verpflichtet den Fall zu regulieren als hätte man nicht gekündigt. Gleichwohl machen das einige ganz anders ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stoffelnator
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich versteh es jetzt nicht, ab wann läuft die Monatsfrist?

Ab dem gemeldeten Schaden, ab der Zahlungswillenserklärung oder ab der vollendeten Reparatur?
Das Sonderkündigungsrecht muss doch irgendwo geregelt sein... Oder zumindest muss es doch irgendwo verständlich erklärt werden können?

Was heißt denn Beendigung erklärt? Das kann ja die Versicherung nicht machen, solange der Schaden nicht tatsächlich behoben ist oder?!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stoffelnator
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

--- erledigt ---



-- Editiert von User am 26. Januar 2023 22:39

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