KFZ Vollkaskoversicherung grobe Fahrlässigkeit

6. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ninarrr
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
KFZ Vollkaskoversicherung grobe Fahrlässigkeit

Ich habe mir ein neues und teures Auto gekauft und telefonisch bei der VHV nach einer Beratung (und gründlicher Internetrecherche vorher) einen Vollkaskoschutz gekauft,( das Verkaufsgespräch wurde aufgezeichnet) da die Dame sagte, die Versicherung gelte auch bei grober Fahrlässigkeit. Ich ließ mir das erklären, sie brachte das Beispiel, man fahre über eine rote Ampel z.B. und verursache einen Schaden, sei das versichert. Bei meiner Frage dazu, wie es bei Alkohol bis zu der erlaubten Menge von 0,5Promille aussehe, sagte sie, auch dann und auch wenn mehr. Nur daraufhin habe ich diesen Vertrag telefonisch abgeschlossen, denn ich trinke gerne nach der Arbeit mal 1 oder 2 Gläser Wein. Jetzt kamen die kompletten Unterlagen und die grobe Fahrlässigkeit wurde eingeräumt in einer Klausel aber NICHT der Genuß von Alkohol oder anderer berauschenden Mittel. Nur zum Verständnis, ich will weder über eine rote Ampel fahren noch betrunken fahren, ich möchte lediglich von euch wissen, ob es eine KFZ-Versicherung (auch gegen "Aufpreis" ) gibt, die wenigstens die genehmigte 0,5Promille versichert, denn a) habe ich noch Widerrufsrecht, vorallem wegen falscher Beratung und b) will ich nicht bei vielleicht 0,2Promille kompletten Versicherungsschutz verlieren. Pls help, Gruß NINA

-- Editiert von Ninarrr am 06.07.2021 20:25




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130019 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von Ninarrr):
bei der VHV nach einer Beratung (und gründlicher Internetrecherche vorher) einen Vollkaskoschutz gekauft,

Da man in Deutschland keinen Vollkaskoschutz kaufen kann, ist mal die erste Frage in welchem Land das spielt?



Zitat (von Ninarrr):
b) will ich nicht bei vielleicht 0,2Promille kompletten Versicherungsschutz verlieren.

Einfach mal die vertraglicen Vereinbarungen komplett lesen, dann erfährt man auch das man nicht den kompletten Versicherungsschutz verliert.



Zitat (von Ninarrr):
ob es eine KFZ-Versicherung (auch gegen "Aufpreis" ) gibt, die wenigstens die genehmigte 0,5Promille versichert

Es wäre mir derzeit keine Versicherung in DE bekannt, welche Vorsatz versichert.
Aber Lloyd's of London soll ja angeblich alles versichern, sogar Finger, Beine und Pobacken ...



Zitat (von Ninarrr):
( das Verkaufsgespräch wurde aufgezeichnet)

Von wem, von Dir?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 2081x hilfreich)

Auch 0,5 % Alkohol sind nicht genehmigt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5106 Beiträge, 1981x hilfreich)

Zitat:
habe ich noch Widerrufsrecht,


Ja, denn der Vertrag wurde ja telefonisch abgeschlossen.
Also empfehle ich Dir, jetzt schriftlich und nachweisbar den Widerruf zu erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es wäre mir derzeit keine Versicherung in DE bekannt, welche Vorsatz versichert.
Was hat das mit der Frage zu tun? Ein Unfall mit 0.5 Promille ist noch lange kein vorsätzlich herbeigeführter Unfall.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130019 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ein Unfall mit 0.5 Promille ist noch lange kein vorsätzlich herbeigeführter Unfall.

Nö, der Unfall nicht, aber die Zufuhr von Drogen erfolgt hier vorsätzlich, genau wie die anschließende Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Und trotzdem ist es noch lange kein vorsätzlich herbeigeführter Unfall und die Kasko Versicherung muss zahlen.
Hat also nichts mit der eigentlichen Frage zu tun. Wieviel gezahlt werden muss...... das ist ist eine Einzelfallentscheidung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ninarrr
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und danke für die Rückmeldungen. Ich habe mich mit dem Wort "gekauft" natürlich dumm ausgedrückt, sondern meinte natürlich Vertrag abgeschlossen telefonisch. Ich habe nochmal bei meiner Versicherung heute angerufen und nach der Dame bei der ich das Beratungsgespräch hatte gefragt, aber man könne mich nicht an sie weiterleiten. Nachdem ich mein Anliegen erklärt habe, sagte man mir, dass die Beratertante tatsächlich falsche Angaben gemacht habe, aber wortwörtlich "ich solle mir keine Sorgen machen, bis 0,5Promille sind sie versichert"ok, habe ich nicht schriftlich aber es wird natürlich wie ihr gesagt habt eh nach Einzelfall entschieden. Wie gesgt, ich will es nicht drauf anlegen, aber ich fahre zum ersten Mal (sonst immer nur Rostbeulen) ein teures Auto und möchte die 15.000€ nicht wegen 1-oder 2Gläsern in den Sand setzen...Gruß NINA

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130019 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Und trotzdem ist es noch lange kein vorsätzlich herbeigeführter Unfall und die Kasko Versicherung muss zahlen.

Nein, wenn tatsächlich 0,0 Promille vereinbart wären, dann eben nicht, weil gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen wurde.



Zitat (von Ninarrr):
"ich solle mir keine Sorgen machen, bis 0,5Promille sind sie versichert"

Also doch keine 0,0 Promille vereinbart? Dann wären in der Tat auch 0,5 ok und durchaus versichert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6069x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, wenn tatsächlich 0,0 Promille vereinbart wären, dann eben nicht, weil gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen wurde.
0,0Promile, bei welcher Versicherung soll es solch eine Klausel denn geben?
Die Versicherer schließen Trunkenheitsfahrten aus! Nicht jedoch den Genuß von Alkohol im gesetzlich erlaubten Rahmen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130019 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
0,0Promile, bei welcher Versicherung soll es solch eine Klausel denn geben?

Keine Ahnung.
Wenn der TS das aber so schildert, ist das aber erst mal Fakt mit dem man arbeitet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.905 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.161 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.