KFZ und Bauherrenhaftpflicht

22. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
ReindeerHD
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 17x hilfreich)
KFZ und Bauherrenhaftpflicht

Hallo an alle!

Ich weiß, daß das Thema Umsatzsteuer und Versicherung schon öfters besprochen wurde, es würde mich aber interessieren, wie es sich bei einer Baherrenhaftpflichtversicherung verhält.

Der Fall:
KFZ wird durch herabfallende Teile beschädigt.
Laut Gutachten: 3000,- Schaden. Versicherung zahlt ohne USt. aus. Darf sie das? Oder kann die USt. sofort nachgefordert werden?

Falls die Versicherung das darf: Was, wenn der Schaden "privat" behoben wird und sich dies anhand Bildern nachgewiesen wird? Kann man die USt. dann nachfordern?

Wie hoch ist eigentlich die Aufwandsentschädigung, die man fordern kann?

Last but not least: es steht ein weiterer Wagen zur Verfügung, welcher während der Reparatur genutzt werden kann. Ist es möglich den Nutzungsausfall dennoch von der Versicherung zu fordern?

Vielen Dank im Voraus!

Reindeer

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ReindeerHD
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 17x hilfreich)

Hilfe!

Ich muß doch einen Brief an die Versicherung schreiben! Kann mir keiner was dazu sagen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

naja... vielleicht sind hier die antworten so rar, weil eigentlich nichts vorliegt, wozu man etwas schreiben kann...

bei abrechnung nach kva wird logischerweise die mwst einbehalten.
bei gewerbetreibenden ebenso.

wenn der schaden privat ausgebessert wird... fällt auch keine ust oder mwst an...
es wird also keine nacherstattung geben.

zum thema nutzungsausfall...
machen sie einfach mal beim versicherer nutzungsausfall geltend.

sollten sie gewerbetreibender sein, wird nur nacherstattet, wenn sie nachgewiesenermassen nicht ust-vorabzugsberechtigt sind.

0x Hilfreiche Antwort

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